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Impressum für Praxen in Deutschland: Was gehört hinein?

Hier steht, welche Angaben § 5 DDG von der Website einer Praxis verlangt und was für Ärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer dazukommt. Mit Muster-Impressum und Checkliste zum Abhaken.

Kurz gesagt

Das Impressum einer Praxis in Deutschland braucht Name, Anschrift und eine E-Mail-Adresse. Je nach Beruf kommen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen dazu, bei zulassungspflichtiger Tätigkeit die Aufsichtsbehörde, falls vorhanden Register und Umsatzsteuer-ID. Grundlage ist seit dem 14. Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das Telemediengesetz abgelöst hat. Keine Rechtsberatung.

Welches Gesetz regelt das Impressum einer Praxis?

Das Impressum einer Praxis-Website regelt seit dem 14. Mai 2024 der § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).1 Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst,2 die Informationspflichten wurden nahezu unverändert übernommen.3 Merkblätter mit «§ 5 TMG» sind inhaltlich meist weiter brauchbar; in Ihrem eigenen Impressum ändern Sie nur den Verweis.

Die Pflicht gilt für geschäftsmässige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste.4 Eine Praxis-Website mit Ihren Leistungen fällt in der Regel darunter.

Hinweis

Dieser Ratgeber beschreibt Praxen in Deutschland und behandelt Ärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer. Für Zahnärzte, Heilpraktiker und andere Berufe können abweichende Berufsregeln gelten, für die Schweiz gilt anderes Recht (Impressum und Datenschutz Schweiz). Er ersetzt keine Rechtsberatung: Fragen Sie im Zweifel Ihre Kammer oder eine Fachperson. Stand: Oktober 2026.

Was muss im Impressum jeder Praxis stehen?

Jede Praxis nennt Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse, dazu je nach Beruf und Rechtsform weitere Angaben. Die Tabelle gibt § 5 Abs. 1 DDG in Alltagssprache wieder.1

AngabeNr. in § 5 Abs. 1 DDGWas das für Ihre Praxis heisst
Name und Anschrift1Ihr voller Name und die Anschrift der Praxis. Bei einer juristischen Person, etwa einer GmbH, kommen Rechtsform und Vertretungsberechtigte (zum Beispiel die Geschäftsführung) dazu.
Schnelle Kontaktaufnahme2Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschliesslich der E-Mail-Adresse.
Aufsichtsbehörde3Falls Ihre Tätigkeit zulassungspflichtig ist: die zuständige Aufsichtsbehörde.
Register4Falls die Praxis eingetragen ist, zum Beispiel im Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: das Register und die Registernummer.
Reglementierter Beruf5Die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo man sie einsehen kann.
Umsatzsteuer-ID6Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls Sie eine besitzen.

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Nein, eine Telefonnummer ist nicht zwingend, aber neben der E-Mail-Adresse braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg. Laut dem Rechtsportal e-recht24 hat der Europäische Gerichtshof im Urteil C-298/07 vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass ein ebenso effizienter Weg genügt, etwa ein Anfrageformular, das regelmässig innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet wird.5 Für eine Praxis mit Behandlungszeiten ist eine zu den Sprechzeiten besetzte Telefonnummer der einfachere zweite Weg. Die E-Mail-Adresse muss tatsächlich erreichbar sein, ein Kontaktformular ersetzt sie nicht.1, 6

Gehört die Steuernummer ins Impressum?

Nein, die normale Steuernummer ist keine Pflichtangabe, und Ratgeber empfehlen, sie aus Datenschutzgründen nicht zu nennen.7 Verlangt ist laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG nur die Umsatzsteuer-ID oder die Wirtschafts-ID, und nur dann, wenn Sie eine besitzen.1

Wann braucht es eine inhaltlich verantwortliche Person?

Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, etwa einem Blog mit regelmässigen Gesundheitsnews, kommt eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift dazu (§ 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag).8 Hinweise darauf sind laut einem Leitfaden einer Landesmedienanstalt eine strukturierte, aktuelle Themenauswahl und ein professioneller Auftritt.9 Im Zweifel fragen Sie Ihre Landesmedienanstalt oder eine Fachperson.

Was gilt für Ärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer?

Ärzte und Psychotherapeuten nennen Berufsbezeichnung, Kammer und Berufsrecht, Heilmittelerbringer nur, was für ihren Beruf gilt: Nr. 5 verlangt diese Angaben bei Berufen mit gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung (reglementierte Berufe).1 Die Tabelle fasst Merkblätter zusammen, die teils noch aus der TMG-Zeit stammen, als Orientierung und nicht als Vorgabe Ihres Bundeslandes.

AngabeÄrztin, ArztPsychotherapeutin, PsychotherapeutErgo-, Physio-, Logopädiepraxis
Gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat der VerleihungJa, zum Beispiel «Ärztin» oder «Facharzt für …»10Ja, wie in der Approbationsurkunde1Ja, die gesetzliche Berufsbezeichnung Ihres Berufs11
Zuständige KammerLandesärztekammer10Psychotherapeutenkammer Ihres Landes1Nur, wenn Ihr Beruf einer Kammer angehört
Kassenärztliche VereinigungJa, neben der Kammer10Bei der Kammer erfragen–
Berufsrechtliche RegelungenBerufsordnung und Heilberufsgesetz des Landes mit Fundstelle10Berufsordnung Ihrer Kammer1Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen11

Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, hängt in allen drei Gruppen vom Bundesland ab: Fragen Sie Ihre Kammer oder Ihren Verband.

Impressum für Arztpraxen

Ärztinnen und Ärzte nennen laut dem Merkblatt der Landesärztekammer Hessen (noch mit Bezug auf das TMG) Berufsbezeichnung, verleihenden Staat, Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung, für beide genügt ein Link auf die Homepage.10 Welche Behörde Aufsicht führt, hängt vom Land ab: In Berlin nannte die Ärztekammer 2018 das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).12

Impressum für Psychotherapeuten

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nennen die Angaben nach Nr. 5, massgeblich ist die Berufsbezeichnung laut Approbationsurkunde.1 Das Merkblatt der Psychotherapeutenkammer Berlin verweist für das Impressum auf § 5 DDG und nennt als Anforderung ein leicht auffindbares, auf jeder Seite erreichbares Impressum.13 Andere Länder können abweichen.

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie: Was ist mit Kammer und Zulassung?

Heilmittelerbringer nennen die Kammer nur, wenn ihr Beruf einer angehört: Nr. 5 verlangt die Kammer, der der Anbieter angehört, wer keiner angehört, hat dort nichts einzutragen.1

Davon zu trennen ist die Zulassung für gesetzlich Versicherte. Heilmittel wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie dürfen an gesetzlich Versicherte nur zugelassene Leistungserbringer abgeben (§ 124 Sozialgesetzbuch V, SGB V). Voraussetzungen sind unter anderem eine abgeschlossene Ausbildung, eine geeignete Praxisausstattung und die Anerkennung der geltenden Verträge.14 Beantragt wird sie bei der Zulassungsstelle für Ihren Praxissitz, meist einer Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen; welche zuständig ist, hängt vom Bundesland ab.15, 16 Eine regionale Übersicht gibt es auf zulassung-heilmittel.de.15

Eine amtliche Vorgabe, ob und wie Zulassung oder Behörde im Impressum erscheinen sollen, ist in den verwendeten Quellen nicht belegt. Fragen Sie Ihren Berufsverband oder die Stelle, die Ihre Berufserlaubnis ausgestellt hat, bevor Sie eine Stelle als «Kammer» eintragen, die keine ist. Seitenpläne zeigen Website für Ergotherapie-Praxen, Website für Physiotherapie-Praxen, Website für Logopädie-Praxen und Website für Psychotherapie-Praxen (Kostenregeln dort gelten für die Schweiz).

Was gilt bei Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft und GbR?

Üblich und vorsichtig ist, die Gesellschaft mit Namen und Anschrift zu nennen, dazu alle Berufsausübenden mit Berufsbezeichnung, Kammer und weiteren Berufsangaben. Eine belegte Pflicht ist das nicht: § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt Name und Anschrift, bei juristischen Personen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte, eine eigene Vorgabe für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist in den verwendeten Quellen nicht belegt.1 Fragen Sie Ihre Kammer.

Die Formen unterscheiden sich so: In einer Gemeinschaftspraxis haben alle Behandelnden Zugriff auf die Patientendaten, in einer Praxisgemeinschaft haben die Inhaberinnen untereinander keinen.17

Wo muss das Impressum auf der Website stehen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein (§ 5 Abs. 1 DDG).1 In der Praxis heisst das: ein Link «Impressum» im Fussbereich jeder Seite. Ein IHK-Merkblatt nennt als Faustregel aus der Rechtsprechung höchstens zwei Klicks und empfiehlt eine verständliche Bezeichnung wie «Impressum» oder «Anbieterkennzeichnung».4 Wer die Angaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt ordnungswidrig, vorgesehen sind Bussgelder (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG).4, 18

Brauche ich ein Impressum für Instagram, Facebook und Co.?

Für geschäftlich genutzte Profile in der Regel ja: Laut dem Fachportal DocCheck gelten die Impressumsregeln auch für Social-Media-Profile.19 Setzen Sie in der Profilbeschreibung einen gut erkennbaren Link «Impressum», der zum Impressum Ihrer Website führt. Zum Google-Unternehmensprofil ist in den verwendeten Quellen keine Vorgabe belegt; Zweifelsfälle klären Sie mit Ihrer Kammer oder einer Fachperson.

Wie sieht ein Muster-Impressum für eine Praxis aus?

Die Vorlage nennt die Zeilen, die je nach Beruf vorkommen können. Streichen Sie, was nicht zutrifft, und ersetzen Sie alles in eckigen Klammern durch Ihre Angaben:

Impressum (Angaben gemäss § 5 DDG)

Praxis Muster
Erika Muster, [gesetzliche Berufsbezeichnung]
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Deutschland
Rechtsform und Vertretungsberechtigte: [nur bei juristischen
Personen, etwa einer GmbH]

E-Mail: kontakt@praxis-muster.example
Telefon: [Nummer, zu den Sprechzeiten besetzt]

Berufsbezeichnung: [z. B. Ergotherapeutin],
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland [Bundesland]
Zuständige Kammer: [Name, Link; entfällt, wenn Ihr Beruf
keiner Kammer angehört]
Kassenärztliche Vereinigung: [Name, Link; nur falls für
Ihren Beruf und Ihr Land vorgesehen]
Berufsrechtliche Regelungen: [Berufsordnung bzw. Berufsgesetz,
Link zu der Stelle, an der man sie einsehen kann]
Aufsichtsbehörde: [Name, Anschrift; falls Ihre Tätigkeit
zulassungspflichtig ist]
Register: [Register und Nummer; nur falls eingetragen]
Umsatzsteuer-ID: [nur falls vorhanden]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
[Name, Anschrift; nur bei redaktionellem Angebot]

(Praxis Muster ist ein erfundenes Beispiel, Name und Anschrift sind frei erfunden.) Die Vorlage ersetzt keine Prüfung durch Ihre Kammer.

Checkliste vor dem Veröffentlichen

  • Vollständiger Name der Inhaberin oder der Gesellschaft und Anschrift der Praxis, bei juristischen Personen mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten
  • E-Mail-Adresse, die gelesen wird, und eine Telefonnummer zu den Sprechzeiten
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung
  • Zuständige Kammer mit Link, falls Ihr Beruf einer angehört, und Kassenärztliche Vereinigung, falls Ihre Kammer sie verlangt
  • Berufsrechtliche Regelungen mit Hinweis, wo man sie einsehen kann
  • Aufsichtsbehörde, falls Ihre Tätigkeit zulassungspflichtig ist
  • Register und Registernummer, falls die Praxis eingetragen ist (zum Beispiel Handels- oder Partnerschaftsregister)
  • Umsatzsteuer-ID nur, wenn vorhanden; keine normale Steuernummer
  • Verantwortliche Person, falls Sie einen redaktionellen Bereich führen
  • Alter Verweis «§ 5 TMG» durch «§ 5 DDG» ersetzt
  • Link «Impressum» auf jeder Seite, höchstens zwei Klicks entfernt

Brauche ich zusätzlich eine Datenschutzerklärung?

In der Regel ja: Verarbeitet Ihre Website personenbezogene Daten, etwa über ein Anfrageformular, müssen Sie Besucher nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren.20 Das Impressum sagt, wer die Praxis betreibt, die Datenschutzerklärung, welche Daten die Website verarbeitet. Beide legen Sie üblicherweise auf getrennte Seiten, jeweils mit eigenem Link im Fussbereich. Gesundheitsdaten gelten als besondere Kategorie personenbezogener Daten, für die Art. 9 DSGVO besondere Schutzpflichten vorsieht.20, 21 Fragen Sie im Formular nur Nötiges ab und beschreiben Sie die tatsächliche Praxisform richtig, etwa als Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.17 Für die Behandlung selbst gelten eigene Regeln.

Was Praxen auf der Website über Heilmittel und Behandlungen sagen dürfen, behandelt der Ratgeber Heilmittelwerbegesetz und Website.

Wenn Sie Ihre Praxis-Website neu aufsetzen: Ich arbeite mit Praxen in Deutschland per E-Mail und Videocall zusammen, zum Festpreis von CHF 1’800 für bis zu 15 Seiten. Impressum und Datenschutz zählen nicht zu diesen 15 Seiten. Der Entwurf in drei Tagen ist kostenlos und unverbindlich, bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist. Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich: TAF180 und die Ergopraxis Rohrbacher. Mehr steht auf Website für Praxen in Deutschland.

Mein Angebot ist keine Rechtsberatung: Den Wortlaut Ihres Impressums sollte Ihre Kammer oder eine Fachperson prüfen. Textänderungen, etwa eine neue Anschrift, sind im Wartungsabo für CHF 60 pro Monat bis 1 Stunde pro Monat enthalten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn das Impressum meiner Praxis fehlt oder unvollständig ist?

Das kann ein Bussgeld nach sich ziehen: Das DDG stuft es als Ordnungswidrigkeit ein, wenn Pflichtangaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereitgehalten werden (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG). Die Höhe des Bussgelds legt § 33 DDG fest. Gleichen Sie Ihr Impressum deshalb mit der Checkliste in diesem Ratgeber und mit Ihrer Kammer ab.

Muss die Kassenärztliche Vereinigung ins Impressum meiner Praxis?

Das hängt von Beruf und Bundesland ab. Das Merkblatt der Landesärztekammer Hessen (noch mit Bezug auf das TMG) verlangt sie für Ärztinnen und Ärzte neben der Kammer, ein Link auf die Homepage genügt. Psychotherapeutinnen und Heilmittelerbringer fragen bei ihrer Kammer oder ihrem Verband nach.

Brauche ich ein Impressum für das Instagram-, Facebook- oder Google-Profil meiner Praxis?

Für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile in der Regel ja, laut einem Fachportal für Praxen gelten die Impressumsregeln auch dort. Verlinken Sie in der Profilbeschreibung gut erkennbar auf das Impressum Ihrer Website. Zum Google-Unternehmensprofil ist keine Vorgabe belegt.

Muss die Umsatzsteuer-ID ins Impressum, wenn meine Leistungen steuerfrei sind?

Nur, wenn Ihre Praxis eine Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID besitzt: Steuerfreie Leistungen allein begründen keine Pflicht, und wer keine ID hat, lässt die Zeile weg. Ob Sie eine haben, sehen Sie in Ihren Steuerunterlagen oder erfahren es bei Ihrer Steuerberatung.

Kann ein Generator oder ChatGPT mein Praxis-Impressum erstellen?

Als Rohfassung mit Platzhaltern kann das helfen. Kammer, Berufsrecht und Aufsichtsbehörde hängen aber vom Bundesland und Beruf ab, deshalb gleichen Sie das Ergebnis mit dem Merkblatt Ihrer Kammer ab.

Gilt dieses Impressum auch für meine Praxis in der Schweiz?

Nein, dieser Ratgeber beschreibt Praxen in Deutschland. Für die Schweiz gilt anderes Recht, mehr dazu im Ratgeber Impressum und Datenschutz Schweiz.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18. Oktober 2026.
  2. Ärztekammer des Saarlandes, Digitale Dienste Gesetz (PDF), abgerufen 18. Oktober 2026.
  3. Architektenkammer (diearchitekten.org), Aus TMG wird DDG, Mitgliederinformation (PDF), Juli 2024.
  4. IHK Hagen, Impressum: Was muss beachtet werden?, abgerufen 18. Oktober 2026.
  5. e-recht24, Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?, abgerufen 18. Oktober 2026.
  6. Ferner Alsdorf, Impressumspflicht: Im Impressum benannte Mail-Adresse muss echten Kontakt ermöglichen, abgerufen 18. Oktober 2026.
  7. Für-Gründer.de, Impressum erstellen: Nicht nur für Websites Pflicht, abgerufen 18. Oktober 2026.
  8. Medienstaatsvertrag, § 18 MStV, nichtamtlicher Text auf lxgesetze.de, abgerufen 18. Oktober 2026.
  9. Landesmedienanstalt (nlm.de), Leitfaden Impressumspflicht 2024 (PDF), abgerufen 18. Oktober 2026.
  10. Landesärztekammer Hessen, Merkblatt Telemediengesetz (PDF, noch mit Bezug auf das TMG), abgerufen 18. Oktober 2026.
  11. IFK, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Hinweise zum Impressum (noch mit Bezug auf § 5 TMG), abgerufen 18. Oktober 2026.
  12. Ärztekammer Berlin, Merkblatt Impressum Internetseite Arzt (PDF, Stand Juni 2018, noch mit Bezug auf das TMG), abgerufen 18. Oktober 2026.
  13. Psychotherapeutenkammer Berlin, Merkblatt zu Websites für P, PP und KJP, abgerufen 18. Oktober 2026.
  14. Bundesministerium der Justiz, § 124 SGB V: Zulassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18. Oktober 2026.
  15. vdek, Zulassung als Heilmittelanbieter, abgerufen 18. Oktober 2026.
  16. GKV-Spitzenverband, Zulassungsempfehlungen Heilmittel, abgerufen 18. Oktober 2026.
  17. ZWP online, Datenschutz 4.0, 20. Juni 2019.
  18. Bundesministerium der Justiz, § 33 DDG: Bussgeldvorschriften, gesetze-im-internet.de, abgerufen 18. Oktober 2026.
  19. DocCheck, Praxishomepage: Das muss ins Impressum, abgerufen 18. Oktober 2026 (Datum des Beitrags nicht geprüft).
  20. EUR-Lex, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9 (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) und Art. 13 (Informationspflicht bei Erhebung von Daten), Verordnungstext.
  21. dr-datenschutz.de, Datenschutz in der Arztpraxis: Alles Wichtige im Überblick, abgerufen 18. Oktober 2026.

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