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Branche · Logopädie

Websites für Logopädie-Praxen: Wer zahlt, wie lange warten, welche Fachgebiete?

Für Logopädie-Praxen in der Schweiz: je eine Übersicht für Kinder und Erwachsene mit einer Seite pro Fachgebiet und eine Seite für Zuweisende. Dazu verständlich erklärt, wer bei Kindern und wer bei Erwachsenen zahlt, und die Wartezeit mit Datum.

Neue Website der Ergopraxis Rohrbacher: Seite der Fachgebiete und Karriereseite
Nachher
Startseite der Ergopraxis Rohrbacher vor dem Redesign: festes Seitenmenü links, zentrierte Textblöcke, runde Bilder
Referenz: Ergopraxis Rohrbacher
Kurz gesagt

Eine Logopädie-Website braucht je eine Übersicht für Kinder und für Erwachsene, eine Seite für Zuweisende, eine Anmeldung mit Wartezeit samt Datum und eine Kostenseite. Auf dieser stehen zwei Wege: Bei Kindern zahlen laut dem Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband (DLV) meist Schulgemeinde oder Kanton, bei Erwachsenen die Grundversicherung auf ärztliche Verordnung (Anordnung), höchstens 12 Sitzungen. Noah Frank in Zürich baut Websites für Praxen zum Festpreis von CHF 1’800. Seine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich, nicht aus der Logopädie.

  • FestpreisCHF 1’800Website, Redesign oder Neubau
  • Mit SEO und AEOCHF 3’000beides zusammen
  • Entwurf3 Tagekostenlos und unverbindlich
  • Online14 Tageab Vertragsabschluss, bezahlt wird erst dann

Wer sucht eine Logopädin, und wonach?

Eltern, Erwachsene mit ihren Angehörigen und Zuweisende suchen eine Logopädie-Praxis, jede Gruppe mit anderen Worten:

  • Eltern beschreiben, was ihnen auffällt: «Logopädie Kind Winterthur», «Kind spricht nicht deutlich».
  • Erwachsene und Angehörige suchen nach einem Ereignis oder einer Störung: «Aphasie Therapie nach Schlaganfall», «Stottern Erwachsene Zürich».
  • Zuweisende wie Kinderärztinnen, Schulen und Spitäler fragen: Behandelt die Praxis das, und nimmt sie neue Klientinnen und Klienten auf?

Welche Seiten braucht eine Logopädie-Website?

Eine Startseite, je eine Übersicht für Kinder und für Erwachsene, dazu Ablauf und Kosten, Zuweisende, Anmeldung mit Warteliste sowie Team, Kontakt und Impressum:

SeiteTypische SucheWas draufsteht
Startseite«Logopädin Oerlikon»Was, wo, für wen; Wartezeit mit Datum
Kinder«Logopädie Kind Aussprache»Wortschatz, Aussprache, Lispeln, Redefluss, Links auf Fachgebiete
Erwachsene«Aphasie Therapie nach Schlaganfall»Links auf Ihre Fachgebiete: Aphasie, Stimme, Stottern, Schlucken
Ablauf und Kosten«Zahlt die Krankenkasse Logopädie?»Wer zahlt, Verordnung, Sitzungen, Abklärung
Für Zuweisende«Verordnungsformular Logopädie»Fachgebiete, Alter, Wartezeit, Kontakt
Warteliste und Anmeldung«Logopädin freie Plätze»Kurzes Formular, Wartezeit mit Datum
Team, Kontakt, Impressum«Logopädie Praxis Öffnungszeiten»Fotos, Adresse, ÖV, Datenschutz

Die Übersichten «Kinder» und «Erwachsene» verlinken auf je eine Unterseite pro Fachgebiet, zum Beispiel «Stottern bei Erwachsenen». Schreiben Sie für Erwachsene nach einem Schlaganfall und ihre Angehörigen besonders kurz und klar (Barrierefreie Website).

Soll jedes Fachgebiet eine eigene Seite bekommen?

Ja, wenn Sie das Gebiet wirklich anbieten: Wer «Stottern Erwachsene» sucht, soll auf einer Seite landen, die genau das beantwortet. Sie beginnt mit einer Kurzantwort und erklärt Fachwörter wie «Redeflussstörung» in Alltagssprache.

Vorher

«Bei uns wird Ihr Kind in wenigen Monaten sprechfit.»

Nachher

«Die Logopädie Muster in Luzern behandelt Kinder und Erwachsene bei Aussprache, Wortschatz, Redefluss und Stimme. Bei Kindern zahlen in der Regel Schulgemeinde oder Kanton, bei Erwachsenen die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung. Die aktuelle Wartezeit steht mit Datum auf der Anmeldeseite.»

(Die Logopädie Muster ist ein erfundenes Beispiel.) Der zweite Text nennt Ort, Zielgruppe, wer zahlt und die Wartezeit, verspricht nichts und lässt sich zitieren.

Wer zahlt Logopädie, und wie erklärt man das auf der Website?

Bei Kindern zahlen meist die Schulgemeinde oder der Kanton, bei Erwachsenen die Grundversicherung auf ärztliche Verordnung. Erklären Sie beide Wege getrennt und mit Datum der letzten Prüfung (hier: Stand Oktober 2026):

  • Kinder und Jugendliche: Laut dem Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband (DLV)1 übernehmen meist Schulgemeinden oder Kantone die Kosten, nur selten die Krankenkasse.2 Im Sonderpädagogik-Konkordat (Vereinbarung der Kantone) gehört Logopädie zum Grundangebot, nicht alle Kantone sind aber Mitglied.3 Bei anerkannten Geburtsgebrechen kann die IV bis zum 20. Altersjahr die medizinischen Massnahmen übernehmen, ob das zutrifft, klärt die Ärztin oder der Arzt.10 Klären Sie für Ihren Kanton, wer im Vorschulalter zahlt.
  • Erwachsene: Die Grundversicherung zahlt bei Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Redeflusses und des Schluckens, wenn zugelassene Logopädinnen und Logopäden auf ärztliche Verordnung behandeln (in der KLV «Anordnung» genannt).4 Wer keine Verordnung hat, kann die Sitzungen selbst bezahlen.2 Nennen Sie dann den Preis pro Sitzung.
  • Diagnose: Spitäler verwenden eigene Verordnungsformulare nach Art. 10 KLV, die Diagnosegruppen aufführen.5 Schreiben Sie: «Ob die Krankenkasse zahlt, klärt die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen.»
  • Sitzungen: Höchstens 12 je Verordnung, die erste Behandlung innert 8 Wochen, danach braucht es eine neue Verordnung.4 Vorsicht mit Texten aus anderen Therapien: In der Physiotherapie und Ergotherapie sind es höchstens 9 Sitzungen, in der Physiotherapie mit Frist von 5 Wochen.4

Überblick, keine Rechtsberatung: Bei Kassenleistungen kommen Franchise und Selbstbehalt dazu,6 im Einzelfall entscheiden die zuständige Stelle und die Krankenkasse.

Wie erklärt man Abklärung und erste Sitzung?

Erklären Sie den Ablauf in vier Schritten: Anmeldung, Erstgespräch mit Abklärung, Rückmeldung, Therapie. Vorlage zum Ersetzen durch Ihren Ablauf:

  1. AnmeldungPer Formular oder E-Mail, Antwort mit Wartezeit und Frage nach der Verordnung.
  2. Erstgespräch und AbklärungDauer, wer dabei sein darf, Ablauf.
  3. RückmeldungWas Sie erfahren, wie es weitergeht.
  4. TherapieRhythmus, Dauer einer Sitzung, Rolle der Eltern, ohne Versprechen zur Dauer bis zum Ergebnis.

Was brauchen Kinderärztinnen, Schulen und Spitäler?

Zuweisende brauchen eine eigene Seite mit Fakten statt Fliesstext, auf der sie in einer Minute sehen, ob die Praxis passt:

  • Fachgebiete und Altersgruppen, die Sie behandeln
  • Wartezeit mit Datum, bei einem Aufnahmestopp ein deutlicher Hinweis
  • ein Hinweis, welche ärztliche Verordnung Sie brauchen: Spitäler haben eigene Formulare nach Art. 10 KLV,5 verlinken Sie nur ein Formular, das Sie selbst pflegen
  • direkter Kontakt: E-Mail, Telefonzeiten, Ansprechperson
  • ob und wie Sie den Zuweisenden Rückmeldung geben

Wie zeigt man Wartezeit und Warteliste ehrlich?

Schreiben Sie die Wartezeit mit Datum auf Startseite und Anmeldeseite, und sagen Sie klar, wenn Sie niemanden mehr aufnehmen. Das erspart Eltern und Zuweisenden Anrufe. Wann eine Warteliste besser passt als ein Online-Termin, erklärt der Ratgeber Online-Terminbuchung für Praxen.

Die Anmeldung läuft am besten über ein kurzes Formular, das als E-Mail in der Praxis ankommt, wie bei der Ergopraxis Rohrbacher: Warteliste und Bewerbungen gehen dort automatisch per E-Mail an die Praxis, das spart Telefonanrufe. Fragen Sie nur, was Sie für den Rückruf brauchen:

  • Name der anmeldenden Person (bei Kindern der Eltern), Telefon oder E-Mail
  • für wen: Kind mit Alter oder Erwachsene
  • Anliegen in eigenen Worten, kurz und freiwillig, mit Hinweis: Bitte keine Diagnosen oder Berichte eintragen
  • wer zuweist, falls bekannt
  • Verordnung vorhanden: ja, nein oder folgt
  • mögliche Wochentage und Zeiten

Gesundheitsdaten gelten im Datenschutzgesetz als besonders schützenswert (Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG).7 Verzichten Sie deshalb auf Diagnosefelder und Arztberichte. HTTPS schützt nur den Weg vom Formular zum Server, eine normale E-Mail ist nicht automatisch verschlüsselt. Mehr dazu: Impressum und Datenschutz auf Schweizer Websites. Keine Rechtsberatung.

Wie wird eine Logopädie-Praxis bei Google und in KI-Antworten gefunden?

Gute Voraussetzungen sind eine Seite pro Fachgebiet, ein vollständiges Google-Unternehmensprofil und überall gleiche Angaben. Google nennt für lokale Ergebnisse drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Ein besseres Ranking kann man weder beantragen noch kaufen.8

Ob KI-Assistenten wie ChatGPT Ihre Praxis nennen, kann niemand garantieren. Eine Seite mit klarer Kurzantwort, Ort, Zielgruppe und Angabe, wer zahlt, ist eine sinnvolle Grundlage. Für Googles KI-Übersichten braucht es laut Google kein spezielles Markup: Die Seite muss indexiert sein und mit Textauszug erscheinen dürfen.9 Anleitungen: Google-Unternehmensprofil optimieren und AEO-Optimierung für kleine Firmen.

Referenzen, Preis und Ablauf

Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich, nicht aus der Logopädie. Es sind zwei Therapiepraxen:

«Die neue Website zeigt endlich, wie wir arbeiten. Seit Warteliste und Bewerbungen direkt per E-Mail kommen, klingelt das Telefon viel seltener.»

Juliane Rohrbacher, Inhaberin und Geschäftsführerin, Ergopraxis Rohrbacher

Referenz · SEO und AEO · TAF180, Zürich und Berlin

taf180.com ↗
+113 %Neuanmeldungen pro Woche, von 2,16 auf 4,6

Klicks aus der Google-Suche pro Woche

von2

auf61

Einblendungen in KI-Antworten pro Woche

von2

auf89

Google Search Console, 25.6. bis 27.8.2026. Neuanmeldungen: Zählung der Praxis.

Google Search Console für taf180.com, Leistung der letzten drei Monate, steigende Kurve

Häufige Fragen

Was kostet eine Website für eine Logopädie-Praxis?

Bei Noah Frank kostet die Website (Redesign oder Neubau) CHF 1’800 Festpreis, mit SEO- und AEO-Optimierung CHF 3’000. Bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist. Wovon Website-Preise in der Schweiz allgemein abhängen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Website in der Schweiz?

Ist bei der Logopädie eine Verordnung dasselbe wie eine ärztliche Anordnung?

Im Alltag meinen beide Wörter dasselbe: das ärztliche Dokument, auf dem die Behandlung angeordnet wird. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) heisst es «ärztliche Anordnung», der Berufsverband DLV und manche Spitäler sprechen von «Verordnung». Schreiben Sie auf Ihrer Website beide Wörter.

Wie prüfe ich, ob meine Praxis-Website für ChatGPT und Co. gut aufgestellt ist?

Der kostenlose AEO-Check stellt 14 Fragen und zeigt in etwa drei Minuten, welche Grundlagen noch fehlen. Er läuft nur im Browser und sendet keine Daten. Dass ChatGPT oder Google Ihre Praxis danach nennen, kann niemand garantieren.

Welche Fotos gehören auf die Website einer Logopädie-Praxis?

Zeigen Sie lieber Räume, Spielmaterial und das Team als Kinder. Wollen Sie Personen abbilden, fragen Sie vorher schriftlich nach der Einwilligung, bei Kindern bei den Eltern. Allgemeiner Rat, keine Rechtsberatung.

Wer pflegt die Wartezeit für Kinder und Erwachsene, wenn die Website fertig ist?

Im Wartungsabo für CHF 60 pro Monat übernimmt Noah Frank Textänderungen bis 1 Stunde pro Monat, etwa eine neue Wartezeit, dazu Hosting, Sicherung und Updates. Das Abo ist freiwillig und jederzeit kündbar.

Hat Noah Frank Referenzen aus der Logopädie?

Eine Referenz aus der Logopädie hat Noah Frank nicht veröffentlicht. Seine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich: TAF180 und die Ergopraxis Rohrbacher, beides Therapiepraxen. Im kostenlosen Entwurf, den er in drei Tagen liefert, sehen Sie, wie Ihre Praxis aussehen würde.

Quellen

  1. Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband DLV, Was macht der DLV?, abgerufen Oktober 2026.
  2. DLV, FAQs, ohne Datumsangabe, abgerufen Oktober 2026.
  3. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Sonderpädagogik-Konkordat: Kurzinformation, abgerufen Oktober 2026.
  4. Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), SR 832.112.31, Art. 10 und 11 (Logopädie), Art. 5 (Physiotherapie) und Art. 6 (Ergotherapie), Fassung vom 1. August 2026.
  5. Kantonsspital Baden, Verordnung Logopädie (Verordnungsformular nach Art. 10 KLV), November 2025.
  6. Bundesamt für Gesundheit BAG, Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung, abgerufen Oktober 2026.
  7. Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1, Art. 5 lit. c Ziff. 2, abgerufen Oktober 2026.
  8. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google, abgerufen Oktober 2026.
  9. Google Search Central, KI-Funktionen und deine Website, abgerufen Oktober 2026.
  10. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Medizinische Massnahmen, abgerufen Oktober 2026.

Kontakt

Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website.

Noch keine Website? Dann schreiben Sie mir kurz, was Ihre Firma macht und für wen.

noah@noahfrank.ch

Noah Frank, Zürich.
Ihre E‑Mail geht direkt an mich.

  1. Kostenloser Entwurf in drei Tagen.

    Sie bekommen einen Link zu Ihrer neuen Startseite und den Seitenplan. Wollen Sie nur SEO und AEO, prüfe ich stattdessen Ihre bestehende Website und schicke Ihnen eine Liste, was ich verbessern würde. Kostenlos und unverbindlich.

  2. Sie entscheiden.

    Passt es, geht es los. Festpreis, kein Verkaufsgespräch.

  3. Online in 14 Tagen.

    Die 14 Tage zählen ab Vertragsabschluss. Bezahlt wird, wenn die Seite online ist. Bis dahin können Sie jederzeit aussteigen.