Noah_Frank

Branche · Zahnarztpraxen

Websites für Zahnarztpraxen, die Notfall, Kosten und Termin klar beantworten

Für Zahnarztpraxen und Zahnärzte in der Schweiz, die eine neue Website oder Homepage brauchen, mit Schwerpunkt Kanton Zürich: Notfall, Behandlungen, Kosten und Werberegeln, damit Patientinnen, Google und KI-Assistenten die richtigen Antworten finden.

Neue Website der Ergopraxis Rohrbacher: Seite der Fachgebiete und Karriereseite
Nachher
Startseite der Ergopraxis Rohrbacher vor dem Redesign: festes Seitenmenü links, zentrierte Textblöcke, runde Bilder
Referenz: Ergopraxis Rohrbacher
Kurz gesagt

Die Website einer Zahnarztpraxis beantwortet zuerst, was Patientinnen und Patienten sofort wissen müssen: Notfall-Hinweis, Aufnahme neuer Patienten, Öffnungszeiten, Termin und wer die Behandlung bezahlt. Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmen. Dazu kommen eine Seite pro Behandlung und sachliche Werbung nach Art. 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG). Noah Frank aus Zürich baut Websites zum Festpreis von CHF 1’800, online in 14 Tagen; seine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich.

  • FestpreisCHF 1’800Website, Redesign oder Neubau
  • Mit SEO und AEOCHF 3’000beides zusammen
  • Entwurf3 Tagekostenlos und unverbindlich
  • Online14 Tageab Vertragsabschluss, bezahlt wird erst dann

Wonach suchen Patientinnen und Patienten bei einer Zahnarztpraxis?

Typisch sind Suchen nach Hilfe bei einem akuten Problem oder nach einer bestimmten Behandlung, dazu der Ort. Anders als bei Arztpraxen kommt die Kostenfrage früh, weil Zahnbehandlungen meist privat bezahlt werden:

  • Notfall: «Zahnarzt Notfall Zürich Wochenende»
  • Neue Patienten: «Zahnarzt Zürich nimmt neue Patienten auf»
  • Angst: «Zahnarzt für Angstpatienten Zürich»
  • Behandlung: «Dentalhygiene Zürich», «Zahnimplantat Schweiz»
  • Kinder: «Zahnarzt für Kinder Zürich»
  • Kosten: «Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?»

Eine beantwortete Frage kann einen Anruf am Empfang ersparen und lässt sich von Google und KI-Assistenten zitieren. Für Hausarztpraxen gibt es die Seite Website für Arztpraxen, für Therapiepraxen mit Verordnung Websites für Praxen.

Was gehört in den Notfall-Hinweis?

In den Notfall-Hinweis, einen kurzen Block ganz oben auf der Startseite, gehören drei Angaben: wann die Praxis Notfälle annimmt, wohin man sich sonst wendet und die 144 bei Lebensgefahr. Im Kanton Zürich erreicht man den zahnärztlichen Notfalldienst unter 0800 33 66 55, rund um die Uhr (Stand Oktober 2026).1 Andere Kantone können abweichen.

Beispiel

«Zahnarztpraxis Muster, Winterthur. Bei Zahnschmerzen oder nach einem Unfall rufen Sie uns während der Öffnungszeiten an. Sonst erreichen Sie den zahnärztlichen Notfalldienst des Kantons Zürich unter 0800 33 66 55, rund um die Uhr. Bei Lebensgefahr rufen Sie 144.»

(Zahnarztpraxis Muster ist ein erfundenes Beispiel.) Verlinken Sie auch die Notfallseite Ihres Kantons und prüfen Sie den Block regelmässig.

Wie erklärt die Website, wer die Zahnbehandlung bezahlt?

Mit einer eigenen Seite «Kosten und Abrechnung», die die Grundregel nennt: Die Grundversicherung übernimmt zahnärztliche Behandlungen grundsätzlich nicht, zum Beispiel Füllungen bei Karies oder Zahnspangen.2 Ausnahmen gibt es bei schweren Erkrankungen (Art. 31 Abs. 1 KVG).3 Welche das sind, regelt die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).4

SituationWer zahlt in der Regel?Das sollte die Website sagen
Gewöhnliche Behandlung, etwa Füllung oder ZahnspangeDie Patientin oder der Patient selbst, denn die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nichtWie die Praxis abrechnet und wie man einen Kostenvoranschlag erhält
Schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder schwere AllgemeinerkrankungDie Grundversicherung, aber nur in den Fällen, die die KLV nenntDass die Praxis vorab einen Behandlungsvorschlag einreicht und die Kostengutsprache der Kasse abgewartet wird
ZusatzversicherungJe nach Kasse, denn jede Kasse bestimmt selbst, was ihre Zusatzversicherung enthältDass Patienten bei ihrer Kasse nachfragen
Unfall, etwa ein abgebrochener ZahnIn der Regel die Unfallversicherung, bei Angestellten über den Arbeitgeber, sonst über die Unfalldeckung der KrankenkasseDass Patienten einen Zahnunfall ihrer Unfallversicherung oder Krankenkasse melden

Stand Oktober 2026, vereinfacht. Zu Behandlungsvorschlag und Zusatzversicherung: SSO.5 Zu Unfällen: UVG.6 Keine Rechtsberatung, im Einzelfall gibt die Krankenkasse Auskunft.

Bei grösseren Behandlungen lohnt sich ein schriftlicher Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn: Erklären Sie, wie Ihre Praxis ihn erstellt.

Welche Seiten braucht die Website einer Zahnarztpraxis?

Sinnvoll sind sieben Seitentypen: Startseite, Behandlungen (je eine Seite pro Behandlung), Team, Kosten, Termin, Anfahrt und Karriere. Wer «Zahnimplantat Zürich» sucht, soll genau dazu eine Seite finden.

  1. StartseiteWer und wo, Notfall-Block, Aufnahme neuer Patienten (mit Datum), Öffnungszeiten, Termin-Button.
  2. Eine Seite pro BehandlungDentalhygiene, Implantate, Kinderzahnmedizin, Angstpatienten: für wen, wie der Ablauf ist, wie abgerechnet wird. Bei Angstpatienten nur, was Ihre Praxis wirklich anders macht.
  3. TeamName, Foto, Ausbildung, Schwerpunkte und Sprachen, auch von Dentalhygiene und Assistenz.
  4. Kosten und AbrechnungDie Seite mit der Tabelle von oben.
  5. TerminOnline oder per Formular, auch ausserhalb der Telefonzeiten. Fragen Sie nur Nötiges ab, denn Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswert (Art. 5 lit. c DSG).7 Mehr im Ratgeber Online-Terminbuchung für Praxen.
  6. Anfahrt und ZugangHaltestelle, Parkplätze, Stufen, Lift, Rollstuhlzugang.
  7. KarriereseitePensum, Aufgaben und Ablauf der Bewerbung für Dentalassistenz und Dentalhygiene. Die Ergopraxis Rohrbacher lässt Bewerbungen automatisch per E-Mail an die Praxis gehen.

Dazu kommen Impressum und Datenschutzerklärung, siehe Impressum und Datenschutz auf Schweizer Websites.

Was darf eine Zahnarztpraxis auf ihrer Website schreiben?

Eine Zahnarztpraxis darf nur sachlich werben: Die Werbung muss objektiv sein, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen und darf weder irreführend noch aufdringlich sein (Art. 40 lit. d MedBG).8 Das gilt für Zahnärztinnen und Zahnärzte (universitärer Medizinalberuf, Art. 2 MedBG), die ihren Beruf privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Für Mitglieder der SSO gilt zusätzlich die Standesordnung.9

Vorher

«Schmerzfrei zum perfekten Lächeln: Jetzt Gratis-Check buchen, nur diese Woche!»

Nachher

«Die Zahnarztpraxis Muster in Winterthur behandelt Erwachsene und Kinder. Beim ersten Termin untersuchen wir Zähne und Zahnfleisch und besprechen, was nötig ist. Bei grösseren Behandlungen erhalten Sie vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Neue Patienten nehmen wir zurzeit auf (Stand Oktober 2026).»

(Zahnarztpraxis Muster ist ein erfundenes Beispiel.) Die zweite Fassung informiert sachlich und lässt sich zitieren. Zu Patientenstimmen, Bewertungen und Vorher-Nachher-Bildern nenne ich keine Regel, weil ich keine belegte gefunden habe. Prüfen Sie solche Inhalte gegen Art. 40 lit. d MedBG und fragen Sie im Zweifel Ihre SSO-Sektion. Keine Rechtsberatung.

Wie wird eine Zahnarztpraxis bei Google und in KI-Antworten gefunden?

Mit einem gepflegten Google-Unternehmensprofil, einer Seite pro Behandlung und klaren Antworten auf Patientenfragen. Google nennt für lokale Ergebnisse drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Ein besseres Ranking kann man nicht kaufen.10 Name, Adresse, Telefon und Zeiten sollten überall gleich lauten. Anleitung: Google-Unternehmensprofil optimieren.

Strukturierte Daten sagen Suchmaschinen ausdrücklich, was eine Seite beschreibt. Schema.org kennt für Zahnarztpraxen den Typ «Dentist».11 Den Code erklärt Strukturierte Daten für lokale Firmen. Wer seine Seiten so schreibt, dass KI-Assistenten und Googles KI-Übersichten (in der Schweiz seit März 2025)12 daraus Antworten bilden können, betreibt AEO, die Optimierung für KI-Antworten.

Welche Referenzen gibt es?

Aus einer Zahnarztpraxis gibt es keine veröffentlichte Referenz. Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich: TAF180 (Psychotherapie, Ergotherapie und Coaching, Zürich und Berlin) und die Ergopraxis Rohrbacher (Ergotherapie, Berlin). Die Zahlen unten stammen von TAF180, nicht aus einer Zahnarztpraxis, und sind Einzelfälle, kein Versprechen.

+113 %
Neuanmeldungen pro Woche bei TAF180, von 2,16 auf 4,6, laut Zählung der Praxis bis 16.9.2026
2 → 61
Klicks aus der Google-Suche pro Woche bei TAF180, 25.6. bis 27.8.2026, Google Search Console

«Die neue Website zeigt endlich, wie wir arbeiten. Seit Warteliste und Bewerbungen direkt per E‑Mail kommen, klingelt das Telefon viel seltener.»

Juliane Rohrbacher, Inhaberin und Geschäftsführerin, Ergopraxis Rohrbacher

Was kostet die Website, und wie läuft es ab?

Bei Noah Frank in Zürich kostet eine Website (Redesign oder Neubau) CHF 1’800, SEO- und AEO-Optimierung CHF 1’800, beides zusammen CHF 3’000. Festpreis ohne Anzahlung, bezahlt wird, wenn die Seite online ist. Optional Wartung für CHF 60 pro Monat, jederzeit kündbar. Domain, Code und Zugänge gehören der Praxis.

Häufige Fragen

Was kostet eine Website für eine Zahnarztpraxis?

Eine einfache Website für eine kleine Firma kostet in der Schweiz ab etwa CHF 900, eine individuell gestaltete ab CHF 7’500 (laut Beyondweb, Auswertung von 36 Schweizer Webagenturen). Bei Noah Frank in Zürich kostet die Website (Redesign oder Neubau) CHF 1’800 Festpreis, zusammen mit SEO- und AEO-Optimierung CHF 3’000, bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist. Was den Preis bestimmt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Website in der Schweiz?

Soll eine Zahnarztpraxis Preise auf der Website nennen?

Ja, bei Leistungen mit festem Preis wie Kontrolle oder Dentalhygiene, mit Datum und der Angabe, was im Preis enthalten ist. Wo der Preis vom Befund abhängt, etwa bei Implantaten oder Zahnersatz, schreiben Sie das offen und verweisen Sie auf den Kostenvoranschlag.

Darf ein Zahnarzt in der Schweiz Werbung machen, auch mit Google-Bewertungen oder Vorher-Nachher-Bildern?

Ja, aber nur sachlich: Die Werbung muss objektiv sein, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen und darf weder irreführend noch aufdringlich sein (Art. 40 lit. d MedBG, für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben); für SSO-Mitglieder gilt zusätzlich die Standesordnung. Eine belegte Einzelregel zu Bewertungen und Vorher-Nachher-Bildern nennt diese Seite nicht, fragen Sie im Zweifel Ihre SSO-Sektion oder die kantonale Aufsicht (keine Rechtsberatung). Wie Bewertungen entstehen, zeigt der Ratgeber Mehr Google-Bewertungen bekommen.

Welche Angaben gehören in das Terminformular einer Zahnarztpraxis?

So wenige wie möglich: Name, Kontaktweg, Terminwunsch und freiwillig das Anliegen in einem Satz. Diagnosen, Befunde und Versicherungsnummern sollten Sie nicht per Formular abfragen, die klärt die Praxis danach direkt. Was in Impressum und Datenschutzerklärung stehen muss, erklärt der Ratgeber Impressum und Datenschutz auf Schweizer Websites.

Wie kommt meine Zahnarztpraxis in ChatGPT und in die KI-Antworten von Google?

Mit klaren Antworten auf die Fragen der Patienten, einer Seite pro Behandlung und einem gepflegten Google-Profil; eine Garantie für Nennungen gibt es nicht. Wie sichtbar Ihre Praxis heute ist, zeigt der kostenlose AEO-Check, der nur im Browser läuft und keine Daten sendet.

Wer baut Websites für Zahnarztpraxen in Zürich, und gibt es Referenzen?

Noah Frank aus Zürich baut Websites zum Festpreis. Seine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich, eine Zahnarztpraxis ist nicht darunter: TAF180 und Ergopraxis Rohrbacher (Referenzen). Auf den Link zu Ihrer heutigen Website gibt es innert drei Tagen einen kostenlosen, unverbindlichen Entwurf.

Quellen

  1. Kanton Zürich, Notfall und Rettung, abgerufen Oktober 2026.
  2. Bundesamt für Gesundheit BAG, Die obligatorische Krankenversicherung: Ratgeber, 2025.
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 31 Zahnärztliche Behandlung.
  4. Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), SR 832.112.31, Art. 17 bis 19a, in der geltenden Fassung, abgerufen Oktober 2026.
  5. Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, Schutz und Leistungen für Ihre Zahngesundheit, abgerufen Oktober 2026.
  6. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), SR 832.20, Art. 10 Abs. 1 lit. a Heilbehandlung (ambulante Behandlung durch den Zahnarzt).
  7. Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1, Art. 5 lit. c Ziff. 2, abgerufen Oktober 2026.
  8. Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG), SR 811.11, Art. 2 Universitäre Medizinalberufe und Art. 40 Berufspflichten (lit. d Werbung), abgerufen Oktober 2026.
  9. Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, Standesordnung, Ausgabe 2016. Ob eine neuere Ausgabe gilt, klären Sie bei Ihrer SSO-Sektion.
  10. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google, abgerufen Oktober 2026.
  11. Schema.org, Dentist, ein Untertyp von LocalBusiness.
  12. Google Blog Deutschland, Übersicht mit KI startet in Deutschland und weiteren Ländern, 26. März 2025. Die Schweiz ist mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch aufgeführt.

Kontakt

Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website.

Noch keine Website? Dann schreiben Sie mir kurz, was Ihre Firma macht und für wen.

noah@noahfrank.ch

Noah Frank, Zürich.
Ihre E‑Mail geht direkt an mich.

  1. Kostenloser Entwurf in drei Tagen.

    Sie bekommen einen Link zu Ihrer neuen Startseite und den Seitenplan. Wollen Sie nur SEO und AEO, prüfe ich stattdessen Ihre bestehende Website und schicke Ihnen eine Liste, was ich verbessern würde. Kostenlos und unverbindlich.

  2. Sie entscheiden.

    Passt es, geht es los. Festpreis, kein Verkaufsgespräch.

  3. Online in 14 Tagen.

    Die 14 Tage zählen ab Vertragsabschluss. Bezahlt wird, wenn die Seite online ist. Bis dahin können Sie jederzeit aussteigen.