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Ratgeber · Lokales SEO

Mehr Google-Bewertungen bekommen: Anleitung und Vorlagen

Wie Sie Kundinnen und Kunden regelmässig um eine Bewertung bitten, ohne aufdringlich zu sein und ohne gegen die Regeln von Google zu verstossen. Mit Vorlagen zum Kopieren.

Kurz gesagt

Mehr Google-Bewertungen bekommen Sie, wenn Sie jede Kundin direkt nach dem Auftrag persönlich darum bitten und ihr den Bewertungslink aus Ihrem Google-Unternehmensprofil schicken, per E-Mail oder WhatsApp. Fragen Sie alle, nicht nur die Zufriedenen, und bieten Sie nichts dafür an. Nur zufriedene Kunden anzufragen oder Bewertungen zu belohnen, verbietet Google. Antworten Sie auf jede Bewertung kurz und sachlich. Anzahl und Bewertung der Rezensionen fliessen laut Google in das lokale Ranking in Google Maps ein.

Warum zählen Google-Bewertungen so viel?

Bewertungen beeinflussen mit, ob Ihre Firma in Google Maps weit oben steht, und sie sind oft das Erste, was neue Kunden über Sie lesen. Google sortiert lokale Ergebnisse vor allem nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählen laut Google auch Anzahl und Bewertung der Google-Rezensionen: Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können das lokale Ranking verbessern. Kaufen lässt sich ein besserer Platz nicht.1

Liegt eine Konkurrentin näher bei der Person, die sucht, oder passt ihr Profil besser, kann sie trotz weniger Bewertungen vor Ihnen stehen. Das Profil selbst verbessern Sie mit dem Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren.

Und bei ChatGPT und anderen KI-Assistenten?

Möglicherweise, belegt ist es aber nicht: Wie ChatGPT, Perplexity oder Gemini Firmen auswählen, legen die Anbieter nicht im Detail offen. Antworten auf die Frage nach einer «guten» Firma können sich auch auf Bewertungen stützen. Mehr dazu: In ChatGPT gefunden werden und Google KI-Übersichten.

Was ist erlaubt, und was verbietet Google?

Fragen ist erlaubt, belohnen und aussieben nicht. Google verbietet, Bewertungen mit einer Gegenleistung zu belohnen, und ebenso, gezielt nur zufriedene Kunden um eine Bewertung zu bitten oder die Sternzahl zu beeinflussen.2 Bewertungen müssen ausserdem eine echte Erfahrung wiedergeben und dürfen keinen Interessenkonflikt haben.3 Was mit «verbietet Google» markiert ist, steht in den Richtlinien von Google, der Rest ist mein Rat.

In OrdnungLassen Sie es
Alle Kundinnen und Kunden um eine ehrliche Bewertung bittenNur die fragen, bei denen es gut lief (verbietet Google)
Den Bewertungslink per E-Mail, auf der Rechnung oder per WhatsApp schickenRabatt, Gutschein, Geschenk oder Verlosung für eine Bewertung (verbietet Google)
Einmal freundlich erinnernMehrmals nachhaken oder ausdrücklich um fünf Sterne bitten (Letzteres verbietet Google)
Auf jede Bewertung antworten, auch auf kritischeBewertungen von Ihnen selbst, vom Team, von Familie oder von Bekannten, die nie Kunde waren (verbietet Google)
Kritik aufnehmen und etwas verbessernBewertungen kaufen oder schreiben lassen (verbietet Google)

Was heisst «Review-Gating»?

Beim Review-Gating fragt eine Firma zuerst «Wie zufrieden waren Sie?» und schickt nur die Zufriedenen weiter zu Google. Das ist genau das gezielte Anfragen, das Google verbietet.2 Bietet ein Bewertungstool so einen Filter an, schalten Sie ihn aus und fragen alle mit demselben Text und Link.

Sind gekaufte Bewertungen auch rechtlich ein Problem?

Sie können es sein: Nach dem Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb handelt unlauter, wer über sich oder seine Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG).4 Ob eine gekaufte oder selbst geschriebene Bewertung im Einzelfall darunter fällt, beurteilt eine Fachperson. Das hier ist keine Rechtsberatung.

Den Link, der direkt zum Bewertungsfenster führt, holen Sie einmal aus Ihrem Google-Unternehmensprofil und verwenden ihn dann überall.5 Google benennt die Menüs ab und zu um, der Weg ist meist dieser:

  1. AnmeldenMit dem Google-Konto, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet.
  2. Profil öffnenSuchen Sie bei Google nach Ihrem Firmennamen.
  3. Link kopierenÖffnen Sie die Rezensionen und wählen Sie die Schaltfläche, mit der Sie weitere Rezensionen einholen (ein Teilen-Symbol). Kopieren Sie den Link.
  4. TestenÖffnen Sie den Link in einem privaten Browserfenster. Es sollte sich direkt das Fenster öffnen, in dem man Sterne vergibt. Fragt Google zuerst nach einer Anmeldung, ist das normal: Zum Bewerten braucht man ein Google-Konto.
  5. AblegenSpeichern Sie den Link als Textbaustein, in der Signatur und in der Rechnungsvorlage. Für Theke oder Visitenkarte bietet Google im Profil auch einen QR-Code zum Herunterladen an, allerdings nur im Browser am Computer. Gratis-Generatoren erzeugen teils Codes, die über den Anbieter umleiten und später nicht mehr funktionieren.

Finden Sie den Punkt nicht, prüfen Sie Konto und Bestätigung des Profils.

Wann und wie fragen Sie am besten?

Am besten direkt nach dem Abschluss, persönlich, und mit dem Link noch am selben Tag. Dann ist die Erfahrung frisch.

  • Wann: wenn die Kundin das Ergebnis gesehen hat, etwa bei der Übergabe, nach dem letzten Termin oder mit der Schlussrechnung.
  • Wie oft: einmal, dazu höchstens eine Erinnerung nach etwa einer Woche.

Machen Sie daraus eine Routine: Setzen Sie die Bitte als letzten Punkt auf Ihre Checkliste für jeden Auftrag. Jeden Monat zwei, drei neue Bewertungen wirken glaubwürdiger als zehn an einem Wochenende und danach ein Jahr lang keine.

Vorlagen: So bitten Sie um eine Bewertung

Eine gute Bitte ist kurz und persönlich, enthält den Link und bittet um eine ehrliche Bewertung, nicht um fünf Sterne. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und passen Sie den Ton an Ihre Kundschaft an.

Mündlich

«Schön, dass alles geklappt hat. Darf ich Ihnen einen Link schicken, über den Sie uns bei Google bewerten können? Jede ehrliche Bewertung hilft, auch eine kritische.»

E-Mail

Betreff: Ihre Meinung zu [Auftrag]

Guten Tag Frau [Name]

Vielen Dank für Ihren Auftrag. Ich hoffe, Sie sind mit [Ergebnis, z. B. dem neuen Badezimmer] zufrieden.

Darf ich Sie um einen kleinen Gefallen bitten? Mit einer Bewertung bei Google helfen Sie anderen bei der Wahl und mir, besser zu werden. Es dauert etwa eine Minute, Sie brauchen dafür ein Google-Konto:
[Bewertungslink]

Wenn etwas nicht gepasst hat, schreiben Sie das gerne in die Bewertung oder direkt an mich.

Freundliche Grüsse
[Vorname Name], [Firma]

WhatsApp oder SMS

«Grüezi Herr [Name], danke nochmals für den Auftrag. Falls Sie eine Minute haben: Über diesen Link können Sie uns bei Google bewerten. Wir freuen uns über jede ehrliche Rückmeldung. [Bewertungslink] Freundliche Grüsse, [Vorname], [Firma]»

Erinnerung nach einer Woche

«Guten Tag Frau [Name], ich melde mich noch einmal kurz wegen der Google-Bewertung. Hier nochmals der Link: [Bewertungslink]. Freundliche Grüsse, [Vorname]»

Schreiben Sie per WhatsApp nur Kunden, mit denen Sie ohnehin so schreiben, immer einzeln und nie als Massenversand.

Wie antworten Sie auf Bewertungen?

Antworten Sie auf jede Bewertung, kurz, persönlich und innert weniger Tage. Google schreibt selbst, dass Sie mit Antworten zeigen, dass Ihnen Ihre Kunden und deren Feedback wichtig sind.1 Ihre Antwort lesen auch alle, die Ihr Profil später öffnen. Bei einer Bewertung nur mit Sternen genügt ein kurzer Dank.

Antwort auf eine positive Bewertung

«Vielen Dank, Frau [Name]! Schön, dass Ihnen [Detail aus der Bewertung] gefallen hat. [Vorname], [Firma]»

Antwort auf eine negative Bewertung

«Guten Tag Herr [Name], danke, dass Sie uns das schreiben. Es tut uns leid, dass [Punkt aus der Bewertung] nicht so war, wie Sie es erwartet haben. Bitte melden Sie sich bei mir unter [E-Mail oder Telefon]. [Vorname Name], [Firma]»

Antwort, wenn Sie die Person nicht kennen

«Guten Tag, danke für Ihre Rückmeldung. Wir finden zu Ihrem Namen leider keinen Auftrag und können den Fall deshalb nicht nachvollziehen. Bitte melden Sie sich unter [E-Mail], damit wir das klären können. [Firma]»

Praxen, Kanzleien und andere Berufe mit Schweigepflicht

Wer einem Berufsgeheimnis untersteht oder Diskretion zusichert, bestätigt in einer Antwort nie, dass jemand Patientin, Klient oder Mandantin ist, und nennt keine Details zum Fall. Auch dann nicht, wenn die Person selbst Details geschrieben hat. Die Vorlage für Unbekannte passt hier nicht, denn auch sie verrät etwas über die Person. Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gilt unter anderem für Ärztinnen, Psychologen und Rechtsanwälte.6 Für andere Gesundheitsberufe können kantonale Vorschriften gelten. Das ist keine Rechtsberatung. Antworten Sie allgemein:

Antwort für Praxen und Kanzleien

«Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wegen unserer Schweigepflicht äussern wir uns hier nicht zu einzelnen Personen oder Fällen. Wenn Sie etwas mit uns besprechen möchten, erreichen Sie uns unter [E-Mail oder Telefon]. [Praxis oder Kanzlei]»

Mehr für Ihre Branche: Websites für Praxen und Website für Anwaltskanzleien.

Was tun bei einer negativen oder falschen Bewertung?

Ruhig antworten, die Klärung ausserhalb von Google suchen und nur melden, was wirklich gegen die Regeln verstösst. Löschen können Sie eine Bewertung nicht selbst: Google entfernt gemeldete Bewertungen nur, wenn sie gegen die Richtlinien verstossen.7

  1. Prüfen Sie, ob es die Kundin und den Auftrag gibt und ob die Kritik zutrifft.
  2. Antworten Sie erst, wenn der Ärger verflogen ist, aber innert zwei, drei Tagen. Nehmen Sie die Vorlage oben, ohne lange Rechtfertigung.
  3. Klären Sie den Fall direkt. Ist die Kundin danach zufrieden, kann sie ihre Bewertung selbst bearbeiten. Darum bitten dürfen Sie, drängen nicht.
  4. Verstösst die Bewertung gegen die Richtlinie von Google zu verbotenen Inhalten, etwa mit Beleidigungen oder weil sie offensichtlich eine andere Firma meint, melden Sie sie in Ihrem Profil.2 Dass eine Bewertung kritisch ist, ist allein kein Verstoss.
  5. Den Stand Ihrer Meldung sehen Sie im Google-Tool zum Verwalten von Rezensionen. Stellt Google keinen Verstoss fest, können Sie einmal Einspruch einlegen.8 Halten Sie die Bewertung für ehrverletzend, ist das ein Fall für eine Fachperson.

Die beste Antwort auf eine schlechte Bewertung sind viele neue, echte Bewertungen. Dann fällt ein Ausreisser kaum ins Gewicht.

Checkliste: Ihre Bewertungsroutine

  • Bewertungslink kopiert und in einem privaten Fenster getestet
  • Link in Abschluss-E-Mail, Rechnungsvorlage und Signatur eingefügt, QR-Code für Theke erstellt
  • Festgelegt, wer nach jedem Auftrag fragt
  • Alle Kunden gleich gefragt, ohne Filter und ohne Belohnung
  • Jede neue Bewertung innert weniger Tage beantwortet
  • Monatlich gezählt, wie viele neue Bewertungen dazukamen

Bewertungen sind nur ein Teil der Bekanntheit: Google berücksichtigt auch, wie viele andere Websites auf Ihre Firma verlinken.1 Verzeichniseinträge sind ein möglicher Weg zu solchen Links. Mehr dazu in den Ratgebern local.ch, search.ch und Co. und Strukturierte Daten für lokale Firmen.

Bewertungen sammeln kann Ihnen niemand seriös abnehmen. Wer in Google Maps auf Ihr Profil klickt, kann von dort auf Ihre Website wechseln. Sie sollte klar sagen, was Sie wo und zu welchem Preis anbieten. Wenn Sie das nicht selbst machen möchten: Ich biete SEO und AEO für kleine Firmen zum Festpreis von CHF 1’800 an, zusammen mit einer neuen Website für CHF 3’000. Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website, dann bekommen Sie in drei Tagen einen kostenlosen, unverbindlichen Entwurf: ohne neue Website eine Liste, was ich für Google und KI-Antworten verbessern würde, mit neuer Website die neue Startseite. Mehr unter Preise und Ablauf.

Häufige Fragen

Wie viele Google-Bewertungen braucht man, um in Google Maps oben zu stehen?

Eine feste Zahl gibt es nicht, und Google nennt keine. Schauen Sie nach, wie viele Bewertungen die Firmen haben, die heute bei Ihrer wichtigsten Suche im Kartenblock stehen. Für neue Kunden zählt ausserdem, ob die letzten Bewertungen aktuell sind.

Darf ich Kunden für eine Google-Bewertung einen Rabatt oder ein Geschenk geben?

Nein. Google verbietet Belohnungen für Bewertungen, und dazu gehören auch Rabatte, Gutscheine oder eine Verlosung unter allen, die bewertet haben. Ein Dankeschön in Ihrer Antwort auf die Bewertung ist dagegen immer in Ordnung.

Dürfen Mitarbeitende, Familie oder Freunde meine Firma bei Google bewerten?

Nein, nicht als Gefälligkeit. Google lehnt Bewertungen mit Interessenkonflikt ab, und dazu können eine Anstellung ebenso zählen wie persönliche oder familiäre Verbindungen. Bewerten Sie Ihre Firma deshalb nie selbst, und bitten Sie weder Ihr Team noch Ihre Familie darum.

Darf ich als Praxis Patientinnen und Patienten um eine Google-Bewertung bitten?

Das hängt von den Regeln Ihres Berufsverbands ab, klären Sie das vorher. Fragen Sie, wenn überhaupt, einzeln und diskret, also persönlich oder in einer Nachricht an die Person allein, nie in einer Gruppe, und weisen Sie darauf hin, dass eine Google-Bewertung öffentlich sichtbar ist. Was das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) für Arzt- und Psychotherapiepraxen heisst, steht unter Websites für Arztpraxen und Websites für Psychotherapie-Praxen, allgemein unter Websites für Praxen.

Lohnt sich ein Tool für Bewertungsmanagement?

Für eine kleine Firma reichen meist ein gespeicherter Link, ein Textbaustein und ein fester Moment im Ablauf. Ein Tool kann Erinnerungen automatisch verschicken. Achten Sie dann darauf, dass es alle Kunden gleich anschreibt und keine Unzufriedenen aussortiert, denn genau das verbietet Google.

Warum erscheint die Google-Bewertung meiner Kundin nicht?

Google prüft Bewertungen automatisch, deshalb kann es dauern, und manche werden nicht angezeigt, etwa wenn sie gegen die Richtlinien zu verstossen scheinen. Bitten Sie die Kundin nachzusehen, ob sie mit ihrem Google-Konto angemeldet war und die Bewertung abgeschickt hat.

Quellen

  1. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern, abgerufen 2026.
  2. Google Maps, Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte, Verbotene und eingeschränkte Inhalte, abgerufen 2026.
  3. Google Maps, Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte, Incentivized or Biased Reviews (englisch), abgerufen 2026.
  4. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, SR 241.
  5. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Create a Google link or QR code to request reviews (englisch), abgerufen 2026.
  6. Art. 321 StGB, Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0.
  7. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden, abgerufen 2026.
  8. Google Unternehmensprofil-Hilfe, Unternehmensbewertungen auf Google verwalten, abgerufen 2026.

Kontakt

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Noah Frank, Zürich.
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