Branche · Anwaltskanzleien
Website für Anwaltskanzleien erstellen lassen: Seiten, Honorar, Werberegeln
Für Anwältinnen und Anwälte mit kleiner oder eigener Kanzlei in der Schweiz: welche Seiten die Website braucht, was das Anwaltsgesetz zur Werbung erlaubt und was sie kostet.


Eine Website für eine Anwaltskanzlei erstellen zu lassen kostet bei Noah Frank in Zürich CHF 1’800 als Festpreis: bis 15 Seiten, online 14 Tage nach Vertragsabschluss, bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist. Sie braucht eine Seite pro Rechtsgebiet, Porträts mit Werdegang und Sprachen, offene Angaben zu Erstberatung und Honorar und Antworten auf häufige Rechtsfragen. Werbung ist Anwältinnen und Anwälten erlaubt, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht (Anwaltsgesetz, BGFA, Art. 12 lit. d).
- FestpreisCHF 1’800Website, Redesign oder Neubau
- Mit SEO und AEOCHF 3’000beides zusammen
- Entwurf3 Tagekostenlos und unverbindlich
- Online14 Tageab Vertragsabschluss, bezahlt wird erst dann
Wie suchen Rechtsuchende eine Anwältin oder einen Anwalt?
Meist mit Rechtsgebiet und Ort, mit ihrem Problem oder mit einer ganzen Frage an ChatGPT:
- «Anwalt Arbeitsrecht Zürich», «Scheidungsanwältin Winterthur», «Anwalt Englisch Zürich», «Kündigung erhalten was tun»
- «Ich wurde gekündigt. Welche Anwältin in Zürich hilft mir, und was kostet ein erstes Gespräch?»
Wer so sucht, will wissen: Passt die Kanzlei zu meinem Fall, wer berät mich, was kostet der erste Schritt?
Welche Seiten braucht die Website einer kleinen Kanzlei?
Eine Seite pro Rechtsgebiet, eine pro Anwältin oder Anwalt und eine zu Honorar und Erstberatung. Ein Seitenplan zum Übernehmen:
| Seite | Was draufsteht |
|---|---|
| Startseite | Wer, was, wo in zwei Sätzen, Rechtsgebiete, Sprachen |
| Je Rechtsgebiet | Für wen, typische Fälle, Ablauf, Kosten des ersten Schritts |
| Anwältin oder Anwalt | Foto, Werdegang, Rechtsgebiete, Sprachen |
| Honorar und Erstberatung | Preis der Erstberatung, Stundenansatz, Vorschuss |
| Ratgeber | Übersicht und Beiträge zu häufigen Rechtsfragen |
| Kontakt | Formular, Telefon, Adresse, Anfahrt |
| Impressum und Datenschutz (zusätzlich zu den 15 Seiten) | Kanzleiname, Adresse, verantwortliche Personen, Datenschutzerklärung zum Formular |
Ein Beispiel: Muster Rechtsanwälte braucht 13 Seiten: Startseite (1), vier Rechtsgebiete (4), zwei Anwaltsporträts (2), Honorar (1), Ratgeber-Übersicht mit drei Beiträgen (4) und Kontakt (1). Das passt in die 15 Seiten des Festpreises, Impressum und Datenschutz kommen dazu. (Muster Rechtsanwälte ist ein erfundenes Beispiel.)
Eine Seite pro Gemeinde braucht Ihre Kanzlei nicht: Seiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden, kann Google als Brückenseiten werten.2 Mehr dazu: Seiten pro Ort ohne Brückenseiten.
Was darf das Kontaktformular abfragen?
Nur, was für den ersten Schritt nötig ist: Name, Kontaktweg, Rechtsgebiet als Auswahlliste, die Gegenpartei für die Prüfung von Interessenkonflikten (Art. 12 lit. c BGFA)1 und eine kurze Schilderung ohne vertrauliche Details. Ein Hinweis wie «Ihre Anfrage begründet noch kein Mandat.» verhindert Missverständnisse. Mehr dazu: Kontaktformular und Datenschutz.
Was gilt für vertrauliche Unterlagen, Cookies und Tracking?
Nutzen Sie das Formular nur für den Erstkontakt und bitten Sie im Text, keine vertraulichen Unterlagen mitzuschicken. Wie Unterlagen später übermittelt werden, bestimmt die Kanzlei, am besten verschlüsselt. Meine eigene Website kommt ohne Cookies und ohne Tracking aus, ich messe in der Google Search Console. Ob Ihre Kanzlei Tracking einsetzt, entscheiden Sie bewusst: Website ohne Cookie-Banner.
Was darf eine Kanzlei-Website in der Schweiz?
Eine Kanzlei darf sachlich über Rechtsgebiete, Werdegang, Sprachen und Honorar informieren, solange die Werbung objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht (Art. 12 lit. d BGFA).1 Bei Verstössen drohen Disziplinarmassnahmen, etwa eine Busse bis CHF 20’000 oder ein Berufsausübungsverbot (Art. 17 BGFA).1
«Ihre starken Partner in allen Rechtsfragen. Wir kämpfen für Ihr Recht.»
«Muster Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Winterthur. Anwältin Muster und Anwalt Beispiel beraten im Arbeits-, Miet-, Familien- und Erbrecht, auf Deutsch und Englisch. Die erste Besprechung dauert 45 Minuten und kostet CHF [Betrag].»
(Muster Rechtsanwälte ist ein erfundenes Beispiel.) Die zweite Fassung beantwortet die drei Fragen von oben und lässt sich zitieren. Als Faustregel für den Rest:
| Meist unproblematisch | Mit Vorsicht |
|---|---|
| Rechtsgebiete, Sprachen und Beratungsort | Superlative wie «beste Kanzlei der Region» |
| Werdegang und Eintrag im Anwaltsregister | Erfolgsquoten und Versprechen zum Ausgang eines Verfahrens |
| Honorar und Preis der Erstberatung | Spezialisten- und Fachanwaltstitel, die nicht genau so verliehen wurden |
| Sachliche Beiträge mit Gesetzesartikel | Namen der Mandantschaft, Fallgeschichten und Zitate, ausser sie hat ausdrücklich eingewilligt (Berufsgeheimnis, Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB)17 |
Die rechte Spalte ist keine Verbotsliste: Entscheidend ist, ob die Aussage objektiv bleibt. Weitere Vorgaben können Standesregeln Ihres Anwaltsverbands oder das Recht Ihres Kantons enthalten. Keine Rechtsberatung: Im Zweifel fragen Sie die Aufsichtsbehörde Ihres Kantons (Art. 14 BGFA).1
Was kostet die Website einer Kanzlei, und wie läuft es ab?
Die Website (Redesign oder Neubau) kostet bei mir, Noah Frank in Zürich, CHF 1’800 als Festpreis. Online ist sie 14 Tage nach Vertragsabschluss.
| Paket | Preis | Enthalten |
|---|---|---|
| Website, Redesign oder Neubau | CHF 1’800 | Bis 15 Seiten, 2 Korrekturrunden |
| SEO- und AEO-Optimierung | CHF 1’800 | Ein Paket für Google und KI-Assistenten |
| Beides zusammen | CHF 3’000 | Website plus SEO und AEO |
| Wartung, optional | CHF 60 pro Monat | Hosting, Sicherung, Updates, Textänderungen bis 1 Stunde, jederzeit kündbar |
Endpreise, ich bin nicht mehrwertsteuerpflichtig. Impressum und Datenschutz kommen zu den 15 Seiten dazu, jede weitere Seite kostet CHF 150, und der Preis steht vor der Zusage fest.
- Entwurf in drei TagenSie schicken den Link zu Ihrer Website, bei einem Neubau eine kurze Beschreibung. Kostenlos und unverbindlich erhalten Sie einen Link zur neuen Startseite im echten Design und den Seitenplan.
- Sie entscheidenOhne Verkaufsgespräch. Mit Ihrer E-Mail-Bestätigung des Seitenplans ist der Umfang fix.
- Online in 14 TagenAb Vertragsabschluss, mit zwei Korrekturrunden. Bezahlt wird erst bei Online-Gang, bis dahin können Sie aussteigen und zahlen nichts.
Die Texte schreibe ich aus Ihren Angaben oder überarbeite Ihre bestehenden. Alle Pakete: Preise und Ablauf.
Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich, nicht von Kanzleien. Bei TAF180 stiegen nach neuer Website und SEO/AEO die Neuanmeldungen nach Zählung der Praxis von 2,16 auf 4,6 pro Woche (+113 %, bis 16.9.2026). Ob eine Kanzlei Ähnliches erreicht, lässt sich nicht voraussagen.
Was gehört auf die Seite einer Anwältin oder eines Anwalts?
Foto, Zulassung, Rechtsgebiete, Werdegang und Sprachen:
- Foto, Name, Funktion, Rechtsgebiete in den Worten der Mandantschaft
- Anwaltspatent mit Kanton und Jahr, Eintrag im Anwaltsregister, Fachanwaltstitel genau so, wie sie verliehen wurden
- Studium und frühere Stationen, etwa Gericht oder Verwaltung
- Beratungssprachen, direkte E-Mail oder Telefonnummer
Wer Beratung auf Englisch sucht, tippt «Anwalt Englisch Zürich», und Googles KI-Übersicht erscheint in der Schweiz auch auf Englisch, Französisch und Italienisch.3 Nennen Sie die Sprachen deshalb als Text, nicht nur als Flaggen. Auch die Website kann mehrsprachig entstehen, zum gleichen Festpreis.
Wie zeigt die Website Erstberatung und Honorar?
So konkret wie möglich: mindestens der Preis der Erstberatung und ein Stundenansatz oder Rahmen. Das Anwaltsgesetz verlangt ohnehin, die Mandantschaft bei Mandatsübernahme über die Grundsätze der Rechnungsstellung aufzuklären (Art. 12 lit. i BGFA).1 Auf die Honorarseite gehören:
- Erstberatung: Dauer, Preis, vor Ort, Telefon oder Video, Terminanfrage
- Stundenansatz, Rahmen oder Pauschalen für klar umrissene Aufgaben
- Kostenvorschuss: ob und wann Sie einen verlangen
- Rechtsschutzversicherung, amtliche Mandate, unentgeltliche Rechtspflege: ob Sie sie übernehmen
Grundsätzliches dazu: Preise auf der Website zeigen: ja oder nein?
Warum lohnen sich Antworten auf häufige Rechtsfragen?
Weil viele Rechtsuchende mit ihrem Problem suchen, nicht mit einem Rechtsgebiet. Googles KI-Übersichten können zu einer Frage mehrere verwandte Suchanfragen stellen.4 Eine Vorlage am Beispiel «Kündigung erhalten: Was tun?»:
- Kurz gesagt: die Antwort in drei Sätzen, ganz oben
- Fragen als Überschriften: «Welche Frist gilt für mich?», mit Gesetzesartikel
- Autorin, Datum, Stand und der Hinweis «keine Beratung im Einzelfall»
Beginnen Sie mit den Fragen, die Ihre Mandantschaft am Telefon stellt.
Was bringen Google-Profil und Bewertungen einer Kanzlei?
Ob die Kanzlei bei Suchen mit Ort wie «Anwalt Winterthur» vorne erscheint, hängt von Relevanz, Entfernung und Bekanntheit ab, und Bewertungen zählen zur Bekanntheit. Einen besseren Platz kaufen kann man nicht.5 Name, Adresse und Rechtsgebiete sollten auf Website, im Google-Unternehmensprofil und in Verzeichnissen wie dem Ihres Anwaltsverbands gleich lauten. Für die strukturierten Daten passt der Schema.org-Typ LegalService (Anleitung).6 Auf Bewertungen antwortet die Kanzlei, ohne ein Mandat zu bestätigen.
Selber bauen, Baukasten oder erstellen lassen?
Wer wenige Seiten braucht und gern selbst schreibt, kann mit einem Baukasten beginnen; für mehrere Rechtsgebiete, Sprachen oder einen Ratgeberbereich ist ein Festpreis mit Seitenplan oft besser (Baukasten, WordPress oder programmiert?). Klären Sie vorher:
- Wem gehören Domain, Code und Zugänge? Bei mir der Kanzlei.
- Wer schreibt die Texte, und wer prüft sie auf die Werberegeln des Anwaltsgesetzes?
- Wer ändert später Texte? Ich baue ohne Redaktionssystem: Änderungen laufen über mich (Wartungsabo) oder eine Fachperson Ihrer Wahl, jede zusätzliche Seite kostet CHF 150. Wer jede Zeile selbst ändern will, nimmt besser einen Baukasten.
Referenz · SEO und AEO · TAF180, Zürich und Berlin
taf180.com ↗Google Search Console, 25.6. bis 27.8.2026. Neuanmeldungen: Zählung der Praxis.
«Früher kamen über Google kaum Anfragen. Heute melden sich jede Woche mehr als doppelt so viele neue Klientinnen und Klienten bei uns.»
Prof. Dr. Thomas Alexander FrankInhaber und Geschäftsführer, TAF180
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Website für eine Anwaltskanzlei erstellen zu lassen?
Bei Noah Frank kostet die Website (Redesign oder Neubau, bis 15 Seiten plus Impressum und Datenschutz) CHF 1’800 als Festpreis, zusammen mit SEO- und AEO-Optimierung CHF 3’000. Jede weitere Seite kostet CHF 150. Was Websites in der Schweiz allgemein kosten und wie Sie Offerten vergleichen, zeigen die Ratgeber Was kostet eine Website? und Website-Offerten vergleichen.
Was darf eine Anwaltswebsite in der Schweiz an Werbung enthalten?
Eine Kanzlei darf sachlich informieren, etwa über Rechtsgebiete, Werdegang, Sprachen und Honorar. Zurückhaltung gilt bei Superlativen und Erfolgsquoten, weil Werbung objektiv bleiben muss (Art. 12 lit. d BGFA), und bei allem, was die Mandantschaft erkennbar macht, etwa Zitaten und Fallgeschichten (Berufsgeheimnis, Art. 13 BGFA). Im Zweifel klären Sie es mit der Aufsichtsbehörde Ihres Kantons oder Ihrem Anwaltsverband; diese Antwort ist keine Rechtsberatung.
Wie kommt meine Kanzlei in die Antworten von ChatGPT?
Mit Sätzen, die Ort, Rechtsgebiete, Zielgruppe, Sprachen und Kosten direkt nennen, und mit Beiträgen zu den Rechtsfragen, die Ihre Mandantschaft wirklich stellt. Garantieren kann das niemand, und wie schnell es wirkt, hängt von vielen Faktoren ab (Wie lange dauert SEO?). Das ist AEO, die Schritte stehen im Ratgeber In ChatGPT gefunden werden.
Braucht die Website einer Anwaltskanzlei ein Cookie-Banner?
Das hängt davon ab, ob die Website auf dem Gerät der Besuchenden etwas speichert oder ausliest, etwa mit Statistik-Cookies oder eingebetteten Diensten. Meine eigene Website kommt ohne Cookies und ohne Tracking aus, gemessen wird in der Google Search Console. Die Kriterien erklärt der Ratgeber Website ohne Cookie-Banner; das ist keine Rechtsberatung.
Kann die Website einer Kanzlei mehrsprachig sein?
Ja. Websites in einer oder mehreren Sprachen, etwa Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch, gibt es zum gleichen Festpreis, die Einzelheiten stimmt Noah Frank mit Ihnen ab. Aufwand und Technik erklärt der Ratgeber Mehrsprachige Website in der Schweiz.
Hat Noah Frank schon Websites für Anwaltskanzleien gebaut?
Eine Kanzlei ist bei den veröffentlichten Referenzen von Noah Frank noch nicht dabei. Sie kommen aus dem Praxisbereich, etwa TAF180 in Zürich und Berlin. Im kostenlosen Entwurf sehen Sie, wie es für Ihre Kanzlei aussehen würde, bevor Sie sich entscheiden.
Quellen
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA), SR 935.61, Art. 12 lit. c, d und i, Art. 13, Art. 14 und Art. 17, Systematische Rechtssammlung des Bundes (fedlex).
- Google Search Central, Spamrichtlinien für die Google Websuche, Abschnitt zu Brückenseiten, abgerufen Oktober 2026.
- Google Blog Deutschland, Übersicht mit KI startet in Deutschland und weiteren Ländern, 26. März 2025. Die Schweiz ist mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch aufgeführt.
- Google Search Central, KI-Funktionen und deine Website, Abschnitt «Abfrage-Fan-out (Query Fan-out)», abgerufen Oktober 2026.
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google, abgerufen Oktober 2026.
- Schema.org, Typbeschreibungen LegalService und Attorney, Vokabular Stand Oktober 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0, Art. 321 Ziff. 1 und 2, Berufsgeheimnis und Einwilligung des Berechtigten, Systematische Rechtssammlung des Bundes (fedlex).
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noah@noahfrank.ch
Noah Frank, Zürich.
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Sie bekommen einen Link zu Ihrer neuen Startseite und den Seitenplan. Wollen Sie nur SEO und AEO, prüfe ich stattdessen Ihre bestehende Website und schicke Ihnen eine Liste, was ich verbessern würde. Kostenlos und unverbindlich.
- Sie entscheiden.
Passt es, geht es los. Festpreis, kein Verkaufsgespräch.
- Online in 14 Tagen.
Die 14 Tage zählen ab Vertragsabschluss. Bezahlt wird, wenn die Seite online ist. Bis dahin können Sie jederzeit aussteigen.