Ratgeber · Website
Website-Offerten vergleichen: So erkennen Sie, was wirklich drin ist
Zwei Offerten für «eine Website» sind selten dasselbe. Mit einer Tabelle zum Ausfüllen, den richtigen Rückfragen und einem Rechenbeispiel sehen Sie, was im Preis wirklich steckt.
Website-Offerten sind vergleichbar, wenn Umfang (Seiten), Texte, Korrekturrunden, Laufzeit, Eigentum, Zahlung und Mehrwertsteuer überall gleich definiert sind. Füllen Sie dafür eine Tabelle mit 15 Zeilen aus und fragen Sie bei jedem fehlenden Punkt nach. Vergleichen Sie danach das Total über drei Jahre als Endpreis, den Sie wirklich zahlen: Der tiefere Einstiegspreis ist nicht immer der tiefere Gesamtpreis. Ein Festpreis oder ein Kostendach begrenzt die Rechnung grundsätzlich, ein Richtpreis nicht.
Wann sind zwei Website-Offerten vergleichbar?
Zwei Offerten für eine Website (auch Webseite oder Homepage genannt) sind vergleichbar, wenn Umfang, Texte, Korrekturrunden, Laufzeit, Eigentum, Zahlung und Mehrwertsteuer gleich definiert sind. Vorher sagen die Endpreise wenig: Die eine Offerte rechnet fünf Seiten ohne Texte, die andere acht mit Texten, und beide heissen «Website».
Wie weit Angebote auseinanderliegen, zeigt die Wartung. Laut Beyondweb, einer Schweizer Webagentur, kostet die Wartung einfacher Websites CHF 25 bis 50 pro Monat, die komplexer Websites mit Staging-Server (einer Testkopie der Website) CHF 150 bis 250.1 Die Spanne hängt von der Website ab und davon, was die Wartung umfasst: Hosting, Updates, Sicherungen, Textänderungen oder nur ein Teil davon. Richtpreise für die Erstellung stehen im Ratgeber Was kostet eine Website in der Schweiz?, die Fragen an die Anbieter in Webdesigner finden: 12 Fragen vor der Zusage. Hier legen Sie die Offerten aus Ihrem Postfach nebeneinander.
Welche Zeilen gehören in den Vergleich?
In den Vergleich gehören 15 Zeilen, vom Umfang über Preisart, SEO, Wartung und Eigentum bis zum Total über drei Jahre. Fügen Sie für jede weitere Offerte eine Spalte hinzu und tragen Sie ein «?» ein, wo die Offerte schweigt. Kopieren Sie die Tabelle in Word, Google Docs oder Excel.
| Zeile | Was Sie prüfen | Offerte A | Offerte B |
|---|---|---|---|
| Umfang | Wie viele Seiten und Sprachen? Zählen Impressum und Datenschutz mit? Welche Funktionen (zum Beispiel Kontaktformular) sind enthalten? | ||
| Texte | Wer schreibt sie, für wie viele Seiten? Oder «nach Aufwand»? | ||
| Bilder und Logo | Wer liefert sie? Wer bezahlt Bildlizenzen? | ||
| Korrekturrunden | Wie viele? Wie werden die Wünsche gesammelt? | ||
| Preisart | Festpreis, Richtpreis oder Kostendach? | ||
| Spätere Änderungen | Preis für eine zusätzliche Seite und für eine Textänderung | ||
| SEO | Was genau? Seitentitel und Beschreibungen (die Texte in der Google-Trefferliste), Weiterleitung alter Adressen (damit alte Links funktionieren), Search Console? | ||
| Domain und Hosting | Auf wen läuft die Domain? Ist Hosting inbegriffen, ab wann kostet es? | ||
| Wartung | Was umfasst sie? Wie viele Stunden sind inbegriffen? | ||
| Laufzeit | Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist von Hosting und Wartung | ||
| Eigentum | Wem gehören Design, Code, Texte und Zugänge? | ||
| Zahlung, Termin und Abnahme | Wann ist welcher Teil fällig? Bis wann wird geliefert, ab welchem Tag gerechnet? Wie läuft die Abnahme, und wer behebt Fehler nach dem Start? | ||
| MwSt und Gültigkeit | Endpreis oder zuzüglich MwSt? Bis wann gilt die Offerte? | ||
| Ausstieg | Was kostet ein Abbruch, solange die Seite nicht online ist? Was nach der Zusage? | ||
| Total über 3 Jahre | Erstellung plus 36 Monate laufende Kosten plus 3 Jahre Domain plus Änderungen, die nicht inbegriffen sind |
Was Wartung umfassen kann, erklärt Website-Wartung: Was dazugehört und was sie kostet.
Lesen Sie auch die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Stundensätze, Haftung und Kündigungsfristen stehen manchmal nur dort.
Was heissen «ab CHF», «SEO-freundlich» und «nach Aufwand» wirklich?
«Ab CHF» nennt nur den Mindestpreis, «nach Aufwand» heisst Abrechnung nach Stunden, oft ohne Obergrenze, und «SEO-freundlich» ist keine festgelegte Leistung. Das sind keine Zusagen, sondern Lücken. Fragen Sie bei diesen Wendungen nach:
| In der Offerte steht | Was offenbleibt | Ihre Rückfrage |
|---|---|---|
| «ab CHF 1’500» | Die Obergrenze | Was kostet es für meine Seiten als Festpreis? |
| «nach Aufwand» | Stundenzahl und Stundensatz | Wie viele Stunden schätzen Sie, und bis zu welchem Betrag gilt das? |
| «SEO-freundlich» | Welche Arbeit dahinter steckt | Welche Punkte setzen Sie um, zum Beispiel Seitentitel und Weiterleitungen der alten Adressen? |
| «zzgl. MwSt.» | Der Endbetrag | Wie hoch ist der Gesamtbetrag inklusive MwSt? |
| «Platz 1 bei Google garantiert» | Wie Google ordnet, entscheidet Google, nicht der Anbieter. Google nimmt laut eigener Auskunft kein Geld für bessere Platzierungen.2 Ein garantierter Platz ist ein Warnsignal. | Was passiert, wenn Platz 1 nicht erreicht wird? |
Was bei der Weiterleitung alter Adressen zu beachten ist, zeigt die Checkliste Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust.
Festpreis, Richtpreis oder Kostendach: Was gilt, wenn es teurer wird?
Ein Festpreis für genau beschriebene Leistungen und ein Kostendach begrenzen die Rechnung nach oben, ein Richtpreis oder «nach Aufwand» nicht. Nach Obligationenrecht und Beobachter gilt:
- Festpreis: Sie zahlen grundsätzlich den vereinbarten Betrag, auch wenn der Aufwand grösser ist (Art. 373 Abs. 1 OR).3,4 Ausnahmen gibt es nur bei ausserordentlichen, nicht vorhersehbaren Umständen (Art. 373 Abs. 2 OR) oder wenn Sie Zusatzleistungen bestellen.
- Kostendach: Sie zahlen den tatsächlichen Aufwand, höchstens bis zur vereinbarten Obergrenze.3
- Richtpreis: Der ungefähre Betrag bindet nicht.3 Als Faustregel gelten Überschreitungen bis etwa 10 Prozent als hinnehmbar. Das ist kein Gesetzeswert, es kommt auf den Einzelfall an, und die Faustregel stammt aus Beispielen zu Handwerkern: Für Websites gibt es keinen festen Wert.5 Wird ein ungefährer Kostenansatz ohne Ihr Zutun um einen unverhältnismässig hohen Betrag überschritten, können Sie nach Art. 375 Abs. 1 OR unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.4,5 Ob und was Sie dann für die bereits geleistete Arbeit zahlen, hängt vom Einzelfall ab: Rechnen Sie nicht mit einem kostenlosen Ausstieg.
Diese Regeln stammen aus dem Werkvertragsrecht. Ob Ihr Vertrag darunter fällt, hängt davon ab, wie er ausgestaltet ist; im Streitfall zählt der Einzelfall. Das ist keine Rechtsberatung. Verlangen Sie einen Festpreis oder ein Kostendach schriftlich und lassen Sie festhalten, dass Mehrkosten nur nach Ihrer schriftlichen Zusage anfallen.
Rechenbeispiel: Welche von zwei Offerten ist wirklich günstiger?
Offerte A hat den tieferen Einstiegspreis, über drei Jahre ist aber Offerte B günstiger: CHF 4’340 statt CHF 5’117. Die Firma Muster Treuhand möchte eine Website mit acht Seiten und holt zwei Offerten ein. (Muster Treuhand ist ein erfundenes Beispiel, die Beträge sind frei gewählt und keine Marktpreise.)
| Posten | Offerte A | Offerte B |
|---|---|---|
| Erstellung | CHF 1’500 für bis zu 5 Seiten | CHF 2’900 für bis zu 8 Seiten |
| Texte | nach Aufwand: 6 Stunden zu CHF 120 = CHF 720 | inbegriffen |
| 3 zusätzliche Seiten | 3 zu CHF 250 = CHF 750 | – |
| Hosting und Wartung, 36 Monate | CHF 49 pro Monat = CHF 1’764 | CHF 40 pro Monat = CHF 1’440 |
| Zwischensumme | CHF 4’734 | CHF 4’340 |
| MwSt 8,1 Prozent | CHF 383 | keine, Endpreis |
| Total über 3 Jahre | CHF 5’117 | CHF 4’340 |
Die Lehre: Der Vergleich kippt, sobald die Posten gleich definiert sind. Brauchten Sie nur fünf Seiten und schrieben die Texte selbst, wäre A mit CHF 3’528 inklusive MwSt (3’264 plus 8,1 Prozent) günstiger als B mit CHF 4’340. Offerte A ist nicht unehrlich, sie weist nur Posten einzeln aus, die B im Preis hat. Wie Sie Texte selbst schreiben oder prüfen, steht in Website-Texte schreiben.
Endpreis oder zuzüglich MwSt: Was gilt in der Schweiz?
Auf eine Website kommen 8,1 Prozent Mehrwertsteuer, wenn der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig ist; Anbieter mit weniger als CHF 100’000 Umsatz im Jahr sind in der Regel befreit und stellen keine Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Normalsatz gilt seit dem 1. Januar 2024 (Art. 25 Abs. 1 MWSTG).6,7 Die Befreiung gilt für Unternehmen, die im Inland innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG).7,8
Sind Sie selbst mehrwertsteuerpflichtig, können Sie die Steuer, die ein Anbieter Ihnen berechnet, in der Regel als Vorsteuer abziehen (Art. 28 MWSTG).7 Dann vergleichen Sie die Preise ohne MwSt. Sind Sie es nicht, zählt der Endpreis: Zwei Offerten über je CHF 3’000, eine davon «zuzüglich MwSt.», sind für Sie nicht gleich teuer: Die zweite kostet 3’000 × 1,081, also CHF 3’243. Ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und was Sie abziehen können, klärt Ihre Treuhänderin, mehr dazu im Ratgeber Website-Kosten von den Steuern abziehen (keine Steuerberatung).
Wem gehören Design, Code und Domain?
Design, Code und Texte gehören zunächst der Person, die sie geschaffen hat, bis sie Ihnen Nutzungsrechte einräumt (Art. 6 URG);9 bei der Domain zählt, auf wen sie registriert ist. Das Urheberrecht entsteht in der Schweiz mit der Schöpfung, ohne Eintragung,10 und auch Computerprogramme gelten als Werke (Art. 2 Abs. 3 URG).11 Ein externer Anbieter ist nicht Ihr Angestellter. Lassen Sie darum in der Offerte schriftlich festhalten, welche Nutzungsrechte Sie an Design, Code und Texten erhalten, und fragen Sie nach den Zugängen zu Domain, Hosting und Website. Das ist ein allgemeiner Rat, keine Rechtsberatung.
Was Sie beim Wechsel zurückholen müssen, zeigt Webdesigner oder Agentur wechseln, wie Sie prüfen, auf wen die Domain läuft, Wem gehören Domain, Code und Zugänge?.
Wie fragen Sie nach, was in der Offerte fehlt?
Schicken Sie jedem Anbieter dieselbe kurze E-Mail mit den offenen Punkten und vergleichen Sie erst danach. Eine Vorlage zum Kopieren:
Guten Tag
Danke für Ihre Offerte vom [Datum]. Bevor ich entscheide,
brauche ich Klarheit zu diesen Punkten:
1. Ist der Preis ein Festpreis? Wenn nicht: bis zu welchem
Betrag gilt er?
2. Wie viele Seiten sind inbegriffen, zählen Impressum und
Datenschutz dazu?
3. Wer schreibt die Texte, und wie viele Korrekturrunden
sind inbegriffen?
4. Was kosten eine zusätzliche Seite und eine Textänderung
nach dem Start?
5. Was kosten Hosting und Wartung ab dem zweiten Jahr?
Wie lang sind Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist?
6. Auf wen läuft die Domain, und wem gehören Design, Code
und Zugänge?
7. Wann ist welcher Teil fällig? Ist der Preis mit oder
ohne MwSt?
8. Bis wann gilt die Offerte?
9. Wie läuft die Abnahme, und werden Fehler nach dem Start
kostenlos behoben?
Freundliche Grüsse
[Name]
Wie entscheiden Sie am Ende? Nehmen Sie die Offerte, bei der kein «?» mehr offen ist und deren Total über drei Jahre zu Ihrem Bedarf passt, nicht die mit dem tiefsten Einstiegspreis. Bevor Sie unterschreiben, sollte jeder Punkt hier erledigt sein:
- Alle Offerten in dieselbe Tabelle eingetragen, kein «?» mehr offen
- Preisart schriftlich: Festpreis oder Kostendach
- Alle Preise mit oder alle ohne MwSt verglichen, je nachdem, ob Sie die Steuer abziehen können
- Das Total über drei Jahre berechnet
- Eigentum, Ausstieg, Abnahme und Fehlerbehebung geklärt
- Gültigkeitsdatum der Offerte notiert
Zum Vergleich meine Eckdaten nach diesen Zeilen: Festpreis CHF 1’800 für bis zu 15 Seiten (Impressum und Datenschutz zählen nicht dazu), zwei Korrekturrunden, online 14 Tage nach Vertragsabschluss, Bezahlung erst beim Online-Gang ohne Anzahlung, Domain, Code und Zugänge gehören Ihnen, keine MwSt. Mit der optionalen Wartung für CHF 60 pro Monat sind es über drei Jahre CHF 3’960, ohne Domain, zusätzliche Seiten (CHF 150 pro Seite) und Textänderungen über die eine Stunde pro Monat im Abo. SEO und AEO sind ein eigenes Paket, zusammen mit der Website CHF 3’000.
Wenn Sie mich als Vergleich dazunehmen möchten: Schicken Sie mir per E-Mail (siehe Kontakt) den Link zu Ihrer heutigen Website. Sie bekommen in drei Tagen einen kostenlosen, unverbindlichen Entwurf mit dem Link zur neuen Startseite im echten Design und dem Seitenplan, danach entscheiden Sie ohne Verkaufsgespräch. Das Angebot passt, wenn Ihr Seitenplan bis zu 15 Seiten umfasst; jede weitere Seite kostet CHF 150. Die Festpreise stehen unter Preise, der Ablauf unter Website erstellen lassen in Zürich.
Häufige Fragen
Wie viele Offerten soll ich für eine Website einholen?
Zwei bis drei genügen meist, um die Unterschiede zu erkennen. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle Anbieter dieselben Angaben bekommen: dieselben Seiten, dieselben Funktionen, dieselbe Frage nach den Texten.
Wie lange ist eine Offerte für eine Website gültig?
Das steht in der Offerte: Nennt sie eine Frist, bleibt der Anbieter bis zu deren Ablauf an sein Angebot gebunden (Art. 3 Abs. 1 OR). Fehlt ein Datum, fragen Sie nach und halten Sie Ihre Zusage schriftlich fest.
Was ist der Unterschied zwischen Offerte und Kostenvoranschlag?
Eine Offerte ist ein Angebot, das mit Ihrer Zusage zum Vertrag wird. Ein Kostenvoranschlag schätzt die Kosten und bindet nach Art. 373 OR nur, wenn der Preis als fester Betrag vereinbart ist. Fragen Sie bei jedem Kostenvoranschlag, ob der Betrag fest, ein Dach oder nur ungefähr ist.
Ist die günstigste Website-Offerte die beste?
Nicht unbedingt, denn ein tiefer Einstiegspreis kann durch Texte, zusätzliche Seiten, Hosting oder MwSt höher enden als eine teurere, vollständige Offerte. Vergleichen Sie das Total über drei Jahre, wie es der Ratgeber Was kostet eine Website in der Schweiz? beschreibt.
Wie viele Korrekturrunden sollte eine Website-Offerte enthalten?
Dafür gibt es keine feste Regel: Wichtig ist, dass die Zahl in der Offerte steht und klar ist, was eine Runde ist. Bei Noah Frank in Zürich sind zwei Runden inklusive, die Wünsche kommen gesammelt per E-Mail.
Sind Hosting und Domain in einer Website-Offerte inbegriffen?
Nicht automatisch: Manche Offerten nennen Hosting nur für das erste Jahr, danach fällt es an. Fragen Sie, was ab dem zweiten Jahr kostet und auf wen die Domain läuft. Bei Noah Frank in Zürich ist Hosting im optionalen Wartungsabo enthalten und die Domain gehört Ihnen, mehr dazu im Ratgeber Domain und Hosting für kleine Firmen.
Quellen
- Beyondweb (Schweizer Webagentur), What does a website cost in Switzerland? (Kostenratgeber, Wartung nach Website-Typ: einfache Websites CHF 25 bis 50, komplexe Websites mit Staging-Server CHF 150 bis 250 pro Monat), 2026. Anbieterangaben einer Agentur, keine neutrale Marktstatistik.
- Google Search Central, Benötigst du einen Suchmaschinenoptimierer (SEO)? (Google nimmt kein Geld für Aufnahme oder Ranking in den Suchergebnissen), abgerufen Oktober 2026.
- Beobachter, Offerte einholen: Was tun, damit die Rechnung des Handwerkers nicht zu hoch ausfällt? (Festpreis, Kostendach, Richtpreis), abgerufen Oktober 2026.
- Bundesrecht, Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 3 (Antrag mit Frist), Art. 373 (fester Preis) und Art. 375 (ungefährer Kostenansatz), auf fedlex.admin.ch.
- LAWINFO, Kostenüberschreitung (OR 375), juristisches Informationsportal (Richtwert 10 Prozent, kein Gesetzeswert), abgerufen Oktober 2026.
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersätze (Normalsatz 8,1 Prozent seit 1. Januar 2024), abgerufen Oktober 2026.
- Bundesrecht, Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20, Art. 10 Abs. 2 lit. a (Befreiung unter CHF 100’000 Umsatz), Art. 25 Abs. 1 (Normalsatz) und Art. 28 (Vorsteuerabzug), auf fedlex.admin.ch.
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Mehrwertsteuer (MWST) (Anmeldung ab Umsatz von CHF 100’000), abgerufen Oktober 2026.
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE, Urheberrecht in Unternehmen, abgerufen Oktober 2026.
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE, Urheberrecht, abgerufen Oktober 2026.
- Bundesrecht, Urheberrechtsgesetz (URG), SR 231.1, Art. 2 Abs. 3 und Art. 6, auf fedlex.admin.ch.
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