Ratgeber · Website
Webdesigner finden: 12 Fragen, die Sie vor der Zusage stellen sollten
Eine Checkliste für kleine Firmen in der Schweiz: zwölf Fragen an Webdesigner und Agenturen, Warnzeichen und ein Fragenkatalog, den Sie in eine E-Mail kopieren können.
Einen guten Webdesigner erkennen Sie daran, dass er vor der Zusage schriftlich sagt, wem Domain, Code und Zugänge gehören, was genau im Preis steht, was Wartung und Ausstieg kosten und welche Referenzen Sie selbst prüfen können. Stellen Sie dazu zwei bis drei Anbietern dieselben zwölf Fragen. Warnzeichen sind eine Domain auf dem Namen des Anbieters, Garantien für Platz 1 bei Google und Abos ohne klare Kündigung.
Wie finden Sie einen Webdesigner, der zu einer kleinen Firma passt?
Schreiben Sie ein Briefing, suchen Sie zwei bis drei Anbieter, prüfen Sie deren Arbeiten und schicken Sie allen dieselben zwölf Fragen, bevor Sie zusagen.
- Briefing in fünf SätzenZiel, Seiten, Texte und Bilder, Budget.
- Zwei bis drei Anbieter suchenEmpfehlungen, Google-Suche mit Ort und Branche, Websites, die Ihnen gefallen.
- Portfolio und Website des Anbieters prüfenPasst der Stil, gab es eine ähnliche Aufgabe, ist das Impressum vollständig, lädt die Website rasch?
- Dieselben Fragen schickenEntscheiden Sie nach den Antworten, nicht nach dem tiefsten Preis.
Ein Freelancer arbeitet meist allein, eine Agentur im Team. Bei einem Baukasten-Abo klären Sie, ob sich die Website mitnehmen lässt (Baukasten, WordPress oder programmiert?). Die Antworten sagen mehr als die Firmenform.
Wem gehören Domain, Code und Zugänge?
Domain, Code und Zugänge sollten Ihrer Firma gehören, sonst hängen Sie vom Anbieter ab.
1. Auf wen läuft die Domain?
Auf Ihre Firma als Halterin (eingetragene Inhaberin des Domainnamens). Eine .ch-Domain wird über einen Registrar (einen Domain-Anbieter) verwaltet,1 und für einen Registrarwechsel braucht es einen Transfercode (Auth-Code),2 den der Registrar laut SWITCH nur dem Halter herausgibt.3 Auch SRF rät kleinen Firmen, selbst Inhaber zu sein.4 Lassen Sie sich Halter und Registrar schriftlich bestätigen.
2. Wem gehören Code, Design und die Google-Zugänge?
Das Urheberrecht liegt grundsätzlich bei der Person, die ein Werk geschaffen hat,5,6 nicht automatisch bei Ihnen. Verlangen Sie darum schriftlich die Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Design und Code, ab Online-Gang statt erst nach der Schlussrechnung. Richten Sie die Search Console (das kostenlose Google-Werkzeug für Ihre Website) und das Google-Unternehmensprofil (Ihren Eintrag in Maps und Suche) selbst als Inhaberin ein. Ist der Anbieter Inhaber der Search Console, werden Sie ihn nur in zwei Schritten wieder los.7 Ein Profil hat genau einen primären Inhaber,8,9 das sollten Sie sein. Läuft schon etwas auf den Anbieter, hilft Webdesigner wechseln.
Was genau steht im Preis?
Ein Preis ist nur vergleichbar, wenn schriftlich steht, was er umfasst.
3. Was ist im Preis enthalten: Seiten, Korrekturrunden, Impressum, Bilder?
Eine gute Antwort nennt Seitenzahl, Preis einer weiteren Seite, Korrekturrunden, Impressum und Datenschutz (inklusive oder extra), Bilder (eigene, Stockfotos oder Fotograf, wer die Lizenz zahlt), spätere Änderungen und Mehrwertsteuer. Mehr: Website-Offerten vergleichen.
4. Wer schreibt die Texte, und was kostet das?
Eine gute Antwort nennt, wer schreibt (Anbieter, Sie oder beide), für wie viele Seiten und zu welchem Preis; «Texte nach Aufwand» ohne Stundenzahl ist eine offene Rechnung. Mehr: Website-Texte schreiben.
Wie ist SEO enthalten, und woran wird Erfolg gemessen?
SEO (Suchmaschinenoptimierung) gehört ins erste Gespräch: Google rät, SEO-Fachleute möglichst früh beizuziehen, etwa bei einem Redesign.10
5. Was tun Sie für die Suche, und was gilt für KI-Antworten?
Eine gute Antwort ist konkret: Seitentitel und Beschreibung je Seite, Messung in der Search Console. Für Googles KI-Übersichten gibt es laut Google keine zusätzlichen Anforderungen.11 Bei einer bestehenden Website fragen Sie, ob alte Adressen auf die neuen weitergeleitet werden (Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust). Misstrauen Sie Garantien: Laut Google kann niemand Platz 1 garantieren, und Sie bleiben für beauftragte Firmen verantwortlich.10
6. Woran messen wir Erfolg, und sehe ich die Daten?
Eine gute Antwort nennt Zahlen, die Sie selbst einsehen, etwa in der Search Console, und eine Messung vor dem Start. Zeigt ein Bericht nur den «Sichtbarkeitsindex» eines SEO-Tools, fragen Sie nach: Solche Tools haben laut Google keinen Zugang zu den internen Ranking-Daten.12
Was kosten Wartung und Ausstieg, und wann zahle ich?
Wartung kostet meist einen Monatsbetrag, der Ausstieg ist gesetzlich nicht gratis, und Zahlungstermine regelt der Vertrag. Halten Sie alle drei vor der Unterschrift schriftlich fest.
7. Was kostet die Wartung, was ist drin, und wie kündige ich?
Eine gute Antwort nennt Monatsbetrag, enthaltene Leistungen (Hosting, Sicherung, Updates, Textänderungen), Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Eine Schweizer Webagentur nennt in ihrem Preisvergleich CHF 25 bis 250 pro Monat, je nach Umfang (Anbieterangabe, keine Statistik).13 Mehr: Website-Wartung.
8. Was zahle ich, wenn ich vor dem Start aussteige?
Der Ausstieg sollte im Vertrag stehen, denn das Gesetz macht ihn nicht kostenlos. Nach Art. 377 OR kann die Auftraggeberin bei einem Werkvertrag zurücktreten, solange das Werk unvollendet ist, muss aber die geleistete Arbeit bezahlen und den Anbieter voll schadlos halten, auch für entgangenen Gewinn.14,15 Im Vertrag darf etwas anderes stehen.15 Fragen Sie, was der Ausstieg nach Zusage, Entwurf und Korrekturen kostet.
Die Offerte allein ist ein Angebot, der Vertrag entsteht mit Ihrer Zusage (Art. 1 OR), ohne Formvorschrift auch per E-Mail (Art. 11 Abs. 1 OR).14,16 Sagen Sie erst zu, wenn das geklärt ist. Das ist keine Rechtsberatung.
9. Wann zahle ich, und wie viel?
Eine gute Antwort nennt Beträge und Zeitpunkte: Pauschale, Etappen oder Stunden mit Obergrenze, Schlusszahlung nach Ihrer Abnahme (Ihrer Bestätigung, dass die Website fertig ist). Fragen Sie bei einer Anzahlung, was Sie bei einem Ausstieg zurückbekommen.
Worauf achten Sie bei Referenzen, Ansprechperson und Betreuung?
Eine tragfähige Zusammenarbeit erkennen Sie an prüfbaren Referenzen, fester Ansprechperson und klarer Betreuung nach dem Online-Gang.
10. Welche Referenzen kann ich selbst prüfen?
Eine gute Antwort nennt Websites, die Sie selbst öffnen können; Google rät, nach früheren Arbeiten und Erfolgsgeschichten zu fragen.10 Fragen Sie die Firmen nach Zusammenarbeit, Terminen und Kosten und lassen Sie sich Search-Console-Zahlen von vorher und nachher zeigen. Eine Referenz aus Ihrer Branche ist keine Bedingung, wer keine hat, sollte das offen sagen.
11. Wer arbeitet an meinem Projekt, und wer ist erreichbar?
Eine gute Antwort nennt eine feste Ansprechperson und sagt offen, ob Teile an Dritte gehen. Fragen Sie auch nach Antwortzeit und Vertretung.
12. Was passiert nach dem Online-Gang?
Eine gute Antwort nennt, wer die Website ändert, aktualisiert und hostet, und zu welchem Preis. Fragen Sie, ob Sie Texte selbst ändern können oder jede Änderung über den Anbieter läuft (Stundensatz oder Wartungsabo) und ob Sie bei einem Wechsel Code und Zugänge bekommen.
Welche Warnzeichen sollten Sie ernst nehmen?
Ernst nehmen sollten Sie Abhängigkeit vom Anbieter und Garantien, die niemand geben kann. Mehrere Zeichen zusammen sind ein Grund für Abstand.
| Warnzeichen | Was Sie tun können |
|---|---|
| Domain, Search Console oder Google-Profil laufen auf den Anbieter | Auf Ihre Firma eintragen lassen (Fragen 1 und 2) |
| Offerte ohne Seitenzahl und Korrekturrunden | Ergänzen lassen (Frage 3) |
| SEO-Versprechen: Platz 1 garantiert, gekaufte Links, unaufgeforderte SEO-Mails, Berichte nur mit Tool-Index | Niemand kann Platz 1 garantieren, Google rät bei unaufgeforderten E-Mails zu Skepsis,10 gekaufte Links gelten als Spam.17 Mehr: Warnsignale bei SEO-Anbietern |
| Abo ohne klare Kündigung | Frist schriftlich klären (Frage 7) |
| 100 % Vorauskasse, Druck zur sofortigen Zusage, Offerte ohne Gültigkeitsdauer | Zahlung in Etappen und Bedenkzeit verlangen (Frage 9) |
| Referenzen nicht auffindbar | Andere verlangen (Frage 10) |
| Baukasten-Abo ohne Mitnahme der Website | Vor der Zusage klären (Frage 12) |
Der Fragenkatalog zum Kopieren
Schicken Sie die Fragen vor der Zusage an zwei bis drei Anbieter. Liegt schon eine Offerte vor, helfen die Rückfragen in Website-Offerten vergleichen.
Guten Tag [Name], bevor ich zusage, bitte ich um schriftliche Antworten:
1. Auf wen ist die Domain registriert, und bekomme ich den Transfercode?
2. Wem gehören Code, Design und Texte, ab wann? Bin ich Inhaberin von Search Console und Google-Profil?
3. Was ist im Preis enthalten (Seiten, Impressum, Korrekturrunden, Bilder, MwSt.), was kostet eine weitere Seite?
4. Wer schreibt die Texte, und bis wann brauchen Sie meine?
5. Was tun Sie für Google und KI-Antworten, werden alte Adressen weitergeleitet?
6. Woran messen wir Erfolg, und sehe ich die Daten selbst?
7. Wartung: Was kostet sie, was ist enthalten, wie lauten Laufzeit und Kündigung?
8. Was zahle ich, wenn ich vor dem Start aussteige?
9. Wann zahle ich wie viel, und bis wann ist die Website online?
10. Welche Referenzen darf ich selbst ansehen?
11. Wer arbeitet an meinem Projekt, und wer vertritt bei Ausfall?
12. Wer ändert und hostet die Website nach dem Online-Gang, und was kostet das?
Freundliche Grüsse
[Name, Firma]
Wie beantwortet Noah Frank diese zwölf Fragen?
Bei Noah Frank (Zürich) gehören Domain, Code und Zugänge Ihnen, die Website kostet CHF 1’800 zum Festpreis, und bezahlt wird, wenn sie online ist.
| Frage | Meine Antwort |
|---|---|
| 1, 2: Eigentum | Domain, Code und Zugänge gehören Ihnen. |
| 3: Preis | Bis 15 Seiten inklusive; Impressum und Datenschutz kommen zu den 15 Seiten dazu. Jede weitere Seite CHF 150, der Preis steht vor der Zusage fest. 2 Korrekturrunden. Endpreise ohne MwSt. |
| 4: Texte | Ich schreibe sie aus Ihren Angaben oder überarbeite Ihre Texte. |
| 5, 6: SEO | SEO und AEO (für KI-Antworten) zusammen CHF 1’800, mit Website CHF 3’000, gemessen in der Search Console. Keine Garantien, keine laufende SEO-Betreuung im Abo. |
| 7: Wartung | Optional CHF 60 pro Monat: Hosting, Sicherung, Updates, Textänderungen bis 1 Stunde. Jederzeit kündbar. |
| 8: Ausstieg | Solange die Seite nicht online ist, steigen Sie aus und zahlen nichts, auch nach Zusage und Korrekturrunden (meine Vertragsregel, nicht das Gesetz). |
| 9: Zahlung | Keine Anzahlung. Online in 14 Tagen ab Vertragsabschluss, bezahlt wird, wenn die Seite online ist. |
| 10: Referenzen | TAF180 und Ergopraxis Rohrbacher, siehe Referenzen. Search-Console-Zahlen von vorher und nachher: Fallstudie TAF180, ein Einzelfall. Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich. |
| 11: Zusammenarbeit | Ansprechperson ist Noah Frank, Zusammenarbeit per E-Mail und Videocall, Standort egal. Fragen zur Vertretung klären Sie vor der Zusage per E-Mail mit mir. |
| 12: Danach | Kein Redaktionssystem, Sie ändern nicht selbst: Änderungen laufen über mich (Textänderungen im Wartungsabo) oder eine Fachperson Ihrer Wahl. |
Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website (bei einem Neubau eine kurze Firmenbeschreibung) an noah@noahfrank.ch (Kontakt unten). Nach drei Tagen bekommen Sie einen kostenlosen, unverbindlichen Entwurf und entscheiden ohne Verkaufsgespräch. Mehr zu den Preisen.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen guten Webdesigner?
Ein guter Webdesigner beantwortet Ihre Fragen schriftlich und konkret: Wem gehören Domain, Code und Zugänge, was kostet der Ausstieg, wer ändert die Website danach? Seine Referenzen können Sie selbst öffnen, und seine Offerte nennt Seitenzahl, Korrekturrunden und Wartungskosten.
Woran erkenne ich eine unseriöse Webagentur?
Typisch sind Domain und Google-Zugänge auf dem Namen des Anbieters, Garantien für Platz 1 bei Google, unaufgeforderte Angebote und Abos ohne klare Kündigung. Ein einzelnes Zeichen beweist wenig, mehrere zusammen sind ein Grund für Abstand.
Wem gehört meine Website, wenn sie ein Webdesigner gebaut hat?
Ohne Abmachung liegt das Urheberrecht grundsätzlich bei der Person, die das Werk geschaffen hat, also nicht automatisch bei Ihnen. Halten Sie darum schriftlich fest, dass Sie die Nutzungsrechte an Code, Design und Texten erhalten und ab wann, und lassen Sie Domain und Google-Zugänge auf Ihre Firma laufen. Das ist keine Rechtsberatung, im Einzelfall hilft eine Fachperson.
Reicht eine Offerte per E-Mail als Vertrag?
Die Offerte allein ist ein Angebot. Der Vertrag entsteht mit Ihrer Zusage, und die kann in der Regel auch per E-Mail erfolgen (Art. 1 und Art. 11 Abs. 1 OR, keine Rechtsberatung). Sagen Sie erst zu, wenn Preis, Umfang, Ausstieg und Zahlung geklärt sind.
Wie viele Korrekturrunden sind bei einer Website üblich?
Das ist nicht festgelegt und unterscheidet sich je Anbieter. Wichtig ist, dass die Zahl in der Offerte steht und feststeht, was eine weitere Runde kostet. Bei Noah Frank sind zwei Runden inklusive, Wünsche reichen Sie gesammelt per E-Mail ein.
Soll mein Webdesigner aus meiner Region sein?
Nicht zwingend: Entscheidend sind schriftliche Antworten, prüfbare Referenzen und klare Verträge. Noah Frank in Zürich arbeitet per E-Mail und Videocall mit Firmen in der Schweiz, auch in Deutschland und Österreich, der Standort spielt keine Rolle.
Quellen
- nic.ch (SWITCH), Domain-Namen allgemein (Support), abgerufen Oktober 2026.
- nic.ch (SWITCH), Transfer Info, abgerufen Oktober 2026.
- SWITCH, EPP Handbuch (technisches Handbuch für Registrare), Version 2.3.3, 23. Januar 2023.
- SRF Kassensturz-Espresso, Wie eine KMU zur Homepage kommt, 2016.
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE, Urheberrecht in Unternehmen, abgerufen Oktober 2026.
- Bundesrecht, Urheberrechtsgesetz (URG), SR 231.1, auf fedlex.admin.ch. Keine Rechtsberatung.
- Search-Console-Hilfe, Verwalten von Inhabern, Nutzern und Berechtigungen, abgerufen Oktober 2026. Die Bezeichnungen in der Oberfläche können von der Hilfeseite abweichen.
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, Inhaber und Administratoren Ihres Unternehmensprofils verwalten, abgerufen Oktober 2026.
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, Primäre Inhaberschaft eines Unternehmensprofils übertragen, abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central, Do you need an SEO?, abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central, AI features and your website, abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central, Google Search's guidance on using third-party SEO tools, services, and advice, abgerufen Oktober 2026.
- Beyondweb (Schweizer Webagentur), How Much Does a Website Cost in Switzerland? Price Comparison 2026, Auswertung öffentlich zugänglicher Preisangaben Schweizer Webanbieter, 2026. Anbieterangaben, keine Statistik; die Herausgeberin verkauft selbst Webdesign.
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR, SR 220), Gesetzestext auf fedlex.admin.ch, Art. 1, Art. 11 Abs. 1 und Art. 377. Keine Rechtsberatung.
- law.ch, Schadloshaltungs-Rücktritt, OR 377, abgerufen Oktober 2026; dazu Peter Gauch, Der Rücktritt des Bestellers vom Werkvertrag (Universität Freiburg).
- law.ch, Elektronische Signatur: Verträge digital signieren, Mai 2018.
- Google Search Central, Spamrichtlinien für die Google Websuche, abgerufen Oktober 2026.
Kontakt
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Noch keine Website? Dann schreiben Sie mir kurz, was Ihre Firma macht und für wen.
noah@noahfrank.ch
Noah Frank, Zürich.
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- Kostenloser Entwurf in drei Tagen.
Sie bekommen einen Link zu Ihrer neuen Startseite und den Seitenplan. Wollen Sie nur SEO und AEO, prüfe ich stattdessen Ihre bestehende Website und schicke Ihnen eine Liste, was ich verbessern würde. Kostenlos und unverbindlich.
- Sie entscheiden.
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- Online in 14 Tagen.
Die 14 Tage zählen ab Vertragsabschluss. Bezahlt wird, wenn die Seite online ist. Bis dahin können Sie jederzeit aussteigen.