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Website ohne Cookie-Banner: geht das, und wie messe ich trotzdem?
Eine Website, die auf dem Gerät der Besucher nichts speichert, braucht in der Schweiz in der Regel kein Banner. Hier steht, was dafür wegfallen muss, wie Sie es prüfen und womit Sie trotzdem messen.
Ja, in der Schweiz geht eine Website ohne Cookie-Banner, wenn sie auf dem Gerät der Besucher nichts speichert oder ausliest (Art. 45c FMG). Am sichersten laden Sie auch keine Inhalte von fremden Servern, also keine Statistik mit Cookies, keine Werbe-Pixel und keine eingebetteten Schriften, Videos oder Karten. Gemessen wird dann mit der Google Search Console, den Bing Webmaster Tools, den Zugriffsprotokollen des Hostings und einer eigenen Zählung der Anfragen. Das ist keine Rechtsberatung.
Was verlangt das Schweizer Recht bei Cookies genau?
Das Schweizer Recht verlangt, dass Besucher informiert werden und ablehnen können, wenn eine Website Daten auf ihrem Gerät speichert oder ausliest, etwa mit Cookies (Art. 45c des Fernmeldegesetzes, FMG).1 Ein Banner schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor, und eine Einwilligung vorab wie in der EU verlangt der Artikel nicht.2
Strenger sieht es der Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Er legt das Datenschutzgesetz (DSG) auf Cookies und ähnliche Technologien aus: Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung, nicht notwendige einen Rechtfertigungsgrund, und bei starkem Eingriff, etwa bei Profiling mit hohem Risiko (automatisierte Auswertung persönlicher Merkmale) oder heiklen Daten, eine ausdrückliche Einwilligung (vgl. Art. 6 Abs. 7 DSG).3, 4 Der Leitfaden (Version 1.1 vom 6. Oktober 2025) ist nicht bindend, zeigt aber die Sicht der Aufsichtsbehörde.
Für eine Website ohne Cookies, ohne Tracking und ohne Werbe-Pixel folgt daraus in der Regel: Es gibt nichts abzufragen, also braucht es kein Banner. Das ist eine Folgerung aus dem Gesetzestext, keine ausdrückliche Aussage einer Behörde. Die Datenschutzerklärung bleibt Pflicht: Sie nennt, welche Personendaten die Website bearbeitet, etwa die IP-Adresse im Zugriffsprotokoll des Servers (Art. 19 DSG).4 Was hineingehört, steht im Ratgeber Impressum und Datenschutz Schweiz.
Dieser Ratgeber gilt für eine einfache Firmen-Website. Bei Shop, Gesundheitsdaten, Werbung oder Kundschaft in der EU fragen Sie eine Fachperson für Datenschutzrecht. Stand: Oktober 2026.
Was ist der Unterschied zwischen der Schweiz und der EU?
In der EU braucht es für nicht unbedingt erforderliche Cookies eine Einwilligung vorab, in der Schweiz verlangt das Gesetz im Kern Information und eine Ablehnmöglichkeit.
| Frage | Schweiz | EU, Beispiel Deutschland |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 45c FMG und DSG1 | ePrivacy-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3),5 in Deutschland § 25 TDDDG (früher TTDSG)6 |
| Nicht notwendige Cookies | Information und Ablehnmöglichkeit, bei starkem Eingriff ausdrückliche Einwilligung3 | Einwilligung vorab6 |
| Nichts auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen | Kein Hinweis nach Art. 45c FMG nötig (Folgerung), die Datenschutzerklärung bleibt | In der Regel keine Einwilligung nach § 25 TDDDG, die DSGVO gilt für die Datenverarbeitung trotzdem6 |
Ob die DSGVO für Ihre Firma gilt, klärt der Ratgeber Wann gilt die DSGVO für eine Schweizer Firma? Dass die Website in Deutschland aufrufbar ist, genügt allein nicht.7
Was muss wegfallen, damit ich ohne Banner auskomme?
Wegfallen muss alles, was auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest: Das löst Art. 45c FMG aus.1 Inhalte von fremden Servern lösen allein in der Regel kein Banner aus, gehören aber in die Datenschutzerklärung (Art. 19 DSG)4 und sind bei Kundschaft in der EU heikler. Am einfachsten verzichten Sie darauf. Technisch notwendige Cookies bleiben erlaubt: Laut Fachbeiträgen zum EDÖB-Leitfaden zählen dazu etwa Login, Warenkorb, Sicherheitsmechanismen, Schutz vor Missbrauch und Lastverteilung.2, 3 Die Klammern sagen, was die Punkte auslösen:
- Werbe- und Retargeting-Pixel (Banner-relevant): Sie erkennen Besucher auf anderen Websites wieder, um ihnen Werbung zu zeigen. Fachbeiträge zum EDÖB-Leitfaden zählen Tracking und personalisierte Werbung in der Regel nicht zu den technisch notwendigen Cookies, je nach Risiko kann eine ausdrückliche Einwilligung nötig sein (Art. 6 Abs. 7 DSG).2, 3, 4
- Statistik mit Cookies (Banner-relevant): Google Analytics etwa speichert Kennungen in Cookies auf dem Gerät.19 Dann gilt Art. 45c FMG, und bei gezieltem Angebot an Kundschaft in der EU ist in der Regel eine Einwilligung nötig.1, 5
- Schriften von Google-Servern (Datenschutzerklärung und IP-Adresse): Dabei geht die IP-Adresse der Besucher an Google. In Deutschland sprach das Landgericht München I einem Besucher deshalb 100 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 20. Januar 2022, Az. 3 O 17493/20). Ein berechtigtes Interesse sah es nicht, weil sich Schriften auch auf dem eigenen Server einbinden lassen.8 Legen Sie die Schriftdateien auf Ihren eigenen Server.
- Videos und Karten von fremden Servern (Banner-relevant, wenn der Dienst im Browser etwas ablegt): Der Anbieter erfährt beim blossen Besuch die IP-Adresse. Nennen Sie die Adresse als Text mit Link zur Karten-App. Zeigen Sie ein Video erst nach einem Klick (Zwei-Klick-Lösung) oder setzen Sie nur einen Link.
- Widgets, Plugins, Baukasten und Kontaktformulare (je nach Dienst): Chat, Terminbuchung, Bewertungsanzeige und der Spam-Schutz im Formular laden oft Inhalte von fremden Servern nach. Fragen Sie Anbieter oder Agentur, was geladen wird.
Zu YouTube: Der «erweiterte Datenschutzmodus» (youtube-nocookie.com) verhindert laut YouTube-Hilfe, dass die Wiedergabe in die Personalisierung auf YouTube einfliesst oder für Werbung ausserhalb Ihrer Website genutzt wird.9 Dennoch fand ein einzelner Praxistest von 2023 schon vor dem Abspielen einen Eintrag von youtube.com im lokalen Speicher des Browsers.10
Setzt meine Website Cookies? So prüfen Sie es
Das sehen Sie in den Entwicklertools Ihres Browsers, ohne Vorkenntnisse:
- Privates Fenster öffnenRufen Sie Ihre Website in einem privaten Fenster auf, damit alte Cookies nicht stören.
- Cookies ansehenDrücken Sie F12 (Mac: Cmd + Option + I). In Chrome öffnen Sie «Anwendung» und «Cookies», in Firefox «Web-Speicher». Ist die Liste leer, setzt diese Seite keine Cookies. Prüfen Sie auch Unterseiten mit Formular, Karte oder Video.
- Lokalen Speicher ansehenSchauen Sie im selben Bereich bei «Lokaler Speicher» nach. Auch dort können Dienste Einträge ablegen, darum spricht der EDÖB-Leitfaden von «Cookies und ähnlichen Technologien».3
- Fremde Adressen suchenÖffnen Sie den Tab «Netzwerk» und laden Sie die Seite neu. Adressen, die nicht zu Ihrer Domain gehören, sind Schriften, Karten, Videos oder Statistik von Dritten.
- Mit der Datenschutzerklärung abgleichenNennen Sie jeden gefundenen Dienst in der Datenschutzerklärung und streichen Sie Dienste, die Sie nicht mehr nutzen.
Wie messe ich ohne Cookies, was meine Website bringt?
Mit Daten, die Suchmaschinen und Ihr Hosting ohnehin haben, und mit einer eigenen Zählung der Anfragen. Jeder Weg zeigt etwas anderes:
| Weg | Zeigt | Zeigt nicht |
|---|---|---|
| Google Search Console | Klicks, Einblendungen, Klickrate und Position in der Google-Suche,11 seit 2026 auch Einblendungen in KI-Antworten (der Bericht wird schrittweise freigeschaltet und erscheint erst bei genug Einblendungen)12 | Was Besucher auf Ihrer Website tun. Die KI-Einblendungen kommen ohne Klicks und Suchanfragen.12 |
| Bing Webmaster Tools | Suchdaten aus Bing und, als Vorschau, wie oft Copilot und Bing Ihre Seiten in KI-Antworten zitieren13 | Besuche oder Klicks aus diesen Antworten. Das Werkzeug ist noch in der Vorschau, die Kennzahlen können sich ändern.13 |
| Zugriffsprotokolle des Hostings | Jeden Abruf Ihrer Seiten, auch durch Suchroboter, sofern Ihr Hoster die Protokolle bereitstellt | Ob ein Mensch kam und ob eine KI Ihre Firma nennt. Fragen Sie Ihren Hoster, ob er Protokolle oder eine Auswertung anbietet (siehe Domain und Hosting). |
| Statistik ohne Cookies | Seitenaufrufe, beliebte Seiten, Herkunft der Besuche | Einzelne Personen. |
| Eigene Zählung der Anfragen | Wie viele Kundinnen und Kunden sich melden und woher sie kommen | Besucher, die sich nicht melden |
Die Search Console ist der einfachste Anfang: Ihre Zahlen stammen aus der Google-Suche und nicht aus einem Skript auf Ihrer Website. Bei einer Statistik ohne Cookies zählt die Funktionsweise, nicht das Etikett: Auch ohne Cookies kann ein Werkzeug Besucher wiedererkennen und ist dann nicht automatisch frei von Pflichten.3, 15 Darauf achten Sie:
- Nach dem Einbau zeigen die Entwicklertools keine neuen Cookies und keine neuen Einträge im lokalen Speicher.
- Der Anbieter erklärt, ob und wie er IP-Adressen speichert oder kürzt.
- Er erkennt Besucher nicht per Fingerprinting wieder (Erkennen über Geräteeigenschaften).
- Sie nennen ihn in der Datenschutzerklärung.
Anfragen zählen: eine Vorlage zum Kopieren
Am Ende zählen Anfragen, nicht Besuche. Führen Sie eine Liste mit einer Zeile pro Woche:
| Woche | Anfragen per E-Mail | Anrufe | Gefunden über | Klicks laut Search Console |
|---|---|---|---|---|
| … | … | … | … | … |
| … | … | … | … | … |
| … | … | … | … | … |
Fragen Sie jede neue Kundin: «Wie haben Sie von uns erfahren?» Zur Auswahl: Google-Suche, ChatGPT oder anderer KI-Assistent, Empfehlung, local.ch oder search.ch, anderes. Vergleichen Sie die Zahlen nach einigen Monaten.
«Gefunden über» ist eine Selbstauskunft und zeigt nur eine Richtung.
Besuche aus ChatGPT erkennen
ChatGPT hängt an Links in seinen Antworten laut OpenAI den Zusatz utm_source=chatgpt.com an.16 Er steht in der Adresse des Besuchs, in der Regel also auch im Zugriffsprotokoll. Er ist nur ein Hinweis: Anbieter berichten, dass Besuche aus KI-Assistenten oft ohne Herkunft ankommen.14 Vollständig erkennen Sie sie darum nicht. Mehr dazu: KI-Sichtbarkeit messen.
Wann brauche ich doch ein Cookie-Banner?
Sobald Ihre Website nicht notwendige Cookies setzt, etwa für Werbung oder Statistik, müssen Besucher mindestens informiert werden und ablehnen können (Art. 45c FMG), und die meisten lösen das in der Praxis mit einem Banner.1 Laut der Zusammenfassung des EDÖB-Leitfadens durch einen Anbieter von Banner-Lösungen gehören dazu gleichwertige Schaltflächen für «Alle akzeptieren» und «Alle ablehnen», Widerruf jederzeit und keine manipulative Gestaltung.17
Ein Banner kann die Messwerte für die Ladezeit verschlechtern, wenn es spät lädt oder den Inhalt verschiebt.18 Prüfen Sie zuerst, ob Sie das Werkzeug dahinter brauchen.
Gibt es ein Beispiel für eine Website ohne Cookie-Banner?
Ja, meine eigene Website noahfrank.ch setzt keine Cookies und verwendet kein Tracking. Darum braucht sie kein Banner. Gemessen wird in der Google Search Console.
Ein Beispiel für die Messung: TAF180, eine Praxis für Psychotherapie, Ergotherapie und Coaching in Zürich und Berlin, für die ich eine neue Website gebaut und SEO und AEO umgesetzt habe. Klicks und Einblendungen stammen aus der Search Console, die Neuanmeldungen zählt die Praxis selbst.
Quelle: Google Search Console (Klicks, Einblendungen), 25.6. bis 27.8.2026. Neuanmeldungen von 2,16 auf 4,6 pro Woche: Zählung der Praxis bis 16.9.2026.
Das ist ein Einzelfall, die Wirkung hängt von Branche, Region und Konkurrenz ab. Meine veröffentlichten Referenzen kommen aus dem Praxisbereich. Fallstudie TAF180 lesen
Wenn Sie Ihre Website neu aufbauen lassen möchten: Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website, dann bekommen Sie in drei Tagen einen kostenlosen und unverbindlichen Entwurf (Kontakt unten). Die Website kostet CHF 1’800 zum Festpreis, bezahlt wird erst, wenn sie online ist. Alle Angebote stehen unter Preise.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Cookie-Banner für Google Fonts, YouTube oder Google Maps?
In der Regel nur, wenn dabei etwas auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen wird (Art. 45c FMG), das zeigen die Entwicklertools des Browsers (so prüfen Sie es). Unabhängig davon erhält der Anbieter die IP-Adresse der Besucher und gehört in die Datenschutzerklärung. Am einfachsten: Schriften selbst hosten, Karten als Link zeigen, Videos erst nach einem Klick laden.
Brauche ich ein Cookie-Banner für Google Analytics?
In der Regel ja, denn Google Analytics speichert Kennungen in Cookies auf dem Gerät der Besucher (Google-Analytics-Hilfe). Darum müssen Besucher in der Schweiz mindestens informiert werden und ablehnen können (Art. 45c FMG), und richtet sich Ihr Angebot gezielt an Kundschaft in der EU, ist in der Regel eine Einwilligung nötig. Für Klicks aus der Google-Suche genügt oft die Google Search Console.
Reicht die Google Search Console, um meine Website zu messen?
Für die Frage, wie Kundinnen und Kunden Sie bei Google finden, ja: Sie zeigt Klicks, Einblendungen und Position in der Suche. Sie zeigt nicht, was Besucher auf Ihrer Website tun, und nicht, ob ChatGPT Ihre Firma nennt. Zählen Sie darum zusätzlich Ihre Anfragen und fragen Sie neue Kundschaft, wie sie von Ihnen erfahren hat.
Gilt die DSGVO für meine Schweizer Website, wenn auch Besucher aus Deutschland kommen?
Dass die Website in Deutschland aufrufbar ist, genügt nicht: Die DSGVO erfasst eine Schweizer Firma ohne Niederlassung in der EU nur, wenn sie Personen in der EU gezielt etwas anbietet oder deren Verhalten beobachtet (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Für Cookies gelten zusätzlich nationale Regeln wie § 25 TDDDG in Deutschland, deren räumlichen Anwendungsbereich dieser Ratgeber nicht beurteilt. Richtet sich Ihr Angebot gezielt an Kundschaft in der EU, fragen Sie eine Fachperson.
Welche Strafe droht, wenn ich kein Cookie-Banner habe?
Ein Banner schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor, eine Busse für ein fehlendes Banner nennt dieser Ratgeber deshalb nicht. Wer die Informationspflicht nach Art. 19 DSG vorsätzlich verletzt, etwa durch eine fehlende Datenschutzerklärung, kann auf Antrag mit einer Busse bis CHF 250’000 bestraft werden (Art. 60 DSG). Das ist die gesetzliche Obergrenze und betrifft die Datenschutzerklärung, nicht das Banner.
Was schreibe ich in die Datenschutzerklärung, wenn meine Website keine Cookies setzt?
Einen Satz wie «Diese Website setzt keine Cookies» unter «Cookies», aber nicht nur: Auch ohne Cookies gehören Hosting, Server-Logdateien, Kontakt per E-Mail und jeder eingebettete Dienst hinein. Eine Vorlage steht im Ratgeber Impressum und Datenschutz Schweiz.
Quellen
- Art. 45c, Fernmeldegesetz (FMG), SR 784.10.
- SRF Kassensturz/Espresso, Beitrag zu Cookie-Bannern; Wenger Vieli, Cookiebanner: Pflicht oder Empfehlung (PDF), abgerufen Oktober 2026.
- EDÖB, Leitfaden betreffend Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien, Version 1.1 vom 6. Oktober 2025 (PDF), und Aktualisierte Fassung Cookie-Leitfaden; zur rechtlichen Einordnung Handelsverband.swiss, Cookie-Banner in der Schweiz, abgerufen Oktober 2026.
- Art. 6 Abs. 7, Art. 19 und Art. 60 DSG, Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023.
- Art. 5 Abs. 3, Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie).
- CMS, TTDSG part II: Telemediendatenschutz und Cookies (§ 25 TTDSG, heute TDDDG); dr-datenschutz.de, Cookies und Datenschutz, abgerufen Oktober 2026.
- Art. 3 Abs. 2 und Erwägungsgrund 23, Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).
- Landgericht München I, Urteil vom 20. Januar 2022, Az. 3 O 17493/20, besprochen von dr-datenschutz.de, Schadensersatz-Urteil: Google Fonts und die DSGVO, und it-recht-kanzlei.de, LG München I: Webfonts, Einwilligung, Schadensersatz.
- YouTube-Hilfe, Videos und Playlists einbetten (erweiterter Datenschutzmodus), abgerufen Oktober 2026.
- Stefan Judis, The lie of YouTube’s privacy-enhanced embed mode (Beitrag vom 30. April 2023, Praxistest eines einzelnen Entwicklers, kein Nachweis für alle Fälle), abgerufen Oktober 2026.
- Search Console-Hilfe, What are impressions, position, and clicks?, abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central Blog, Introducing Search Generative AI performance reports in Search Console, 3. Juni 2026; Search Console-Hilfe, Generative AI performance report (Search), abgerufen Oktober 2026.
- Bing Webmaster Blog, Introducing AI Performance in Bing Webmaster Tools Public Preview, 10. Februar 2026.
- Anbieter-Blogs (Einschätzungen von Anbietern, keine Angaben von Google oder OpenAI): Averi, Attribution for AI-Referred Traffic: Fixing the Direct Traffic Problem in GA4; Discovered Labs, How to track ChatGPT, Perplexity and AI Overviews traffic in GA4, beide 2026.
- CookieYes, FDPIC Swiss cookie consent (Anbieter-Blog zum Umgang des EDÖB mit Fingerprinting und ähnlichen Technologien), 2025.
- OpenAI Help Center, Publishers and Developers FAQ (
utm_source=chatgpt.com), 2026. - iubenda, Die neuen Cookie-Leitlinien der Schweizer Behörde (Anbieter von Banner-Lösungen, Zusammenfassung des Leitfadens), 2025.
- web.dev (Google), Best practices for cookie notices, abgerufen Oktober 2026.
- Analytics-Hilfe, [GA4] Cookie usage on websites, abgerufen Oktober 2026.
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