Ratgeber · Website
Barrierefreie Website: Was kleine Firmen in der Schweiz wissen müssen
Was das Schweizer Recht von der Website einer kleinen Firma verlangt, was bei Kundschaft in der EU dazukommt und wie Sie die zehn typischen Fehler selbst finden. Mit Checkliste und kostenlosen Tests.
Meines Wissens schreibt das Schweizer Recht privaten Firmen (Stand Oktober 2026) keinen technischen Standard für die Website vor, verbietet aber in Art. 6 BehiG die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlichen Dienstleistungen. Eine Revision ist vorgeschlagen, ihr Zeitplan ist offen. Der European Accessibility Act kann gelten, wenn Sie Verbrauchern in der EU online etwas verkaufen, wobei Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Umsatz) bei Dienstleistungen ausgenommen sind. Als Messlatte dient WCAG 2.1 oder 2.2, Stufe AA (keine Rechtsberatung).
Muss meine Firmenwebsite in der Schweiz barrierefrei sein?
Meines Wissens gibt es für private Firmen keine ausdrückliche technische Pflicht zur barrierefreien Website, aber ein Diskriminierungsverbot. Die ausdrücklichen Pflichten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) treffen vor allem das Gemeinwesen. Es gilt laut dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) aber auch für Dienstleistungen von Privaten.1 Art. 6 BehiG verbietet es Privaten, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, Menschen mit Behinderungen wegen ihrer Behinderung zu diskriminieren.2 Eine Benachteiligung liegt laut Art. 2 Abs. 4 BehiG vor, wenn eine Dienstleistung für sie nicht oder nur unter erschwerenden Bedingungen möglich ist.2
Laut einem juristischen Kommentar begründet Art. 6 gegenüber Privaten keine allgemeine Pflicht zu besonderen Vorkehrungen. Was nötig ist, wird im Einzelfall geprüft.3 Wer diskriminiert wird, kann nach Art. 8 Abs. 3 BehiG eine Entschädigung verlangen, die höchstens 5’000 Franken beträgt (Art. 11).2,4 Ob das Verbot auch die Website einer Firma erfasst, habe ich nirgends abschliessend beantwortet gefunden. Das ist keine Rechtsberatung: Im Zweifel fragen Sie eine Fachperson.
Unabhängig vom Recht helfen lesbare, per Tastatur bedienbare Seiten Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen und allen, die mit dem Handy in der Sonne lesen.
Was ändert die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes?
Die Revision soll Private stärker in die Pflicht nehmen, ist aber nach meinem Wissen noch nicht beschlossen. Der Bundesrat hat im Dezember 2024 eine Teilrevision des BehiG vorgeschlagen, die Benachteiligungen bei Arbeit und Dienstleistungen abbauen soll.5 Private sollen ihre Dienstleistungen demnach an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anpassen müssen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband kritisierte 2024, es fehlten definierte Standards.6 Ob technische Vorgaben für Private kommen, habe ich nicht belegt gefunden.
Die Teilrevision berät die zuständige Kommission des Nationalrats als Erstrat (zuletzt gefundener Stand: Februar 2026).7,8 Beschlüsse des Parlaments habe ich nicht gefunden. Parallel hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative vorgelegt.8 Ein Datum für das Inkrafttreten habe ich nicht gefunden. Schauen Sie beim EBGB nach, was aktuell gilt.
Betrifft mich der European Accessibility Act als Schweizer Firma?
Nur dann, wenn Sie Verbrauchern in der EU etwas anbieten, das unter die Richtlinie fällt, vor allem wenn Sie online verkaufen. Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882)9 unterscheidet nicht nach dem Sitz des Unternehmens.10 Seine Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025 (Art. 32).9
Erfasst sind nur bestimmte Angebote: vor allem Onlineshops, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Personenverkehr und elektronische Kommunikation (Art. 2).9 Eine Firmenwebsite, die nur informiert und nichts online verkauft, ist nach meiner Lesart nicht erfasst. Im Zweifel klärt das eine Fachperson.
Kleinstunternehmen sind bei den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen (Art. 4 Abs. 5): Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.9,10 In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Richtlinie um, die Netzwoche nannte 2024 Bussgelder bis 100’000 Euro.11
Welcher Standard gilt: WCAG, eCH-0059 oder EN 301 549?
Als Messlatte dient in der Praxis WCAG 2.1 oder 2.2, Stufe AA. WCAG heisst Web Content Accessibility Guidelines. Das W3C, die Organisation hinter den Webstandards, hat Version 2.2 am 5. Oktober 2023 als Empfehlung veröffentlicht.12 Die Kriterien sind in die Stufen A, AA und AAA eingeteilt, in Recht und Normen zählt AA. Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, erfüllen weitgehend auch 2.1.13
| Standard | Status | Messlatte |
|---|---|---|
| WCAG 2.2 | Empfehlung des W3C, kein Gesetz | Stufen A, AA, AAA |
| eCH-0059 | Standard für Websites der Bundesverwaltung | WCAG 2.1, Stufe AA14 |
| EN 301 549 (V3.2.1) | Europäische Norm, Massstab beim EAA | beruht auf WCAG 2.1, Stufe AA15 |
Für Private ist eCH-0059 meines Wissens nicht verbindlich, aber eine naheliegende Orientierung.
Die 10 typischen Fehler: Was prüfen, was tun?
Die zehn typischen Fehler sind zu schwacher Kontrast, fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, unklare Linktexte, ungeordnete Überschriften, fehlende Tastaturbedienung, nicht vergrösserbare Schrift, Videos ohne Untertitel, PDFs ohne Text und unbedienbare Cookie-Banner. In der Analyse WebAIM Million 2026 von einer Million Startseiten machen sechs Fehlerarten rund 96 % aller erkannten Fehler aus.16
Vier dieser Fehlerarten finden Sie in den Punkten 1 bis 4. Die Punkte 5 bis 10 sind eine Auswahl typischer Hürden ohne Häufigkeitszahlen, die sich oft nur von Hand prüfen lassen.
- Zu schwacher KontrastNormaler Text braucht gegenüber dem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, grosser Text mindestens 3 zu 1. Als gross gilt Text ab 18 Punkt (24 Pixel) oder 14 Punkt fett (rund 19 Pixel).18 Hellgrau auf Weiss fällt oft durch. Prüfen: Farbwerte in einen Kontrastrechner eingeben, etwa den WebAIM Contrast Checker.
- Bilder ohne AlternativtextJedes Bild, das etwas aussagt, braucht einen kurzen Alternativtext (
alt-Attribut), den Screenreader vorlesen. Das sind Programme, die eine Seite hörbar machen. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeresalt="". Google nennt den Alternativtext das wichtigste Metadaten-Attribut eines Bildes und rät davon ab, ihn mit Suchbegriffen vollzustopfen.19 Für die Bildersuche siehe SEO selber machen. Prüfen: Die Tests im nächsten Abschnitt melden fehlende Alternativtexte. - Formularfelder ohne BeschriftungJedes Feld im Kontaktformular braucht eine sichtbare Beschriftung, die mit dem Feld verbunden ist. Grauer Platzhaltertext im Feld ersetzt sie nicht, er verschwindet beim Tippen. Prüfen: Klicken Sie auf die Beschriftung. Springt der Cursor ins Feld, ist sie verbunden.
- Unklare Linktexte, leere Links und Schaltflächen ohne Text«Hier klicken» sagt nicht, wohin ein Link führt. Google nennt «Click here to learn more» als zu allgemein und empfiehlt beschreibende, knappe Linktexte.20 Auch Symbole als Link oder Schaltfläche (Telefon, Menü) brauchen einen Text. Prüfen: Lesen Sie nur die Linktexte. Wissen Sie bei jedem, wohin er führt?
- Überschriften ohne OrdnungPro Seite eine Hauptüberschrift, darunter H2 und H3, ohne Stufen zu überspringen. Überschriften gliedern, sie machen Text nicht gross. Prüfen: Lesen Sie nur die Überschriften. Ergibt das ein Inhaltsverzeichnis? Mehr im Ratgeber Website-Texte schreiben.
- Keine Bedienung mit der TastaturMenü, Formular und Schaltflächen müssen ohne Maus funktionieren. Prüfen: Maus weglegen und mit der Tab-Taste durch die Seite gehen. Sie sollten immer sehen, welches Element gerade aktiv ist, und nirgends hängen bleiben.
- Schrift zu klein oder nicht vergrösserbarText muss sich vergrössern lassen, ohne dass etwas abgeschnitten wird oder sich überlagert. WCAG verlangt, dass er bei 200 % lesbar bleibt21 und bei 400 % Zoom kein seitliches Scrollen nötig ist, ausser bei Tabellen oder Karten.22 Prüfen: Im Browser auf 200 %, dann auf 400 % zoomen (Strg und +, am Mac Cmd und +) und die Seite auch auf dem Handy öffnen.
- Videos ohne UntertitelVideos mit Ton brauchen Untertitel, für Gehörlose und alle, die ohne Ton schauen (WCAG 1.2.2). Ein Textprotokoll ergänzt sie nur, ersetzt sie nicht. Reine Audio-Dateien wie ein Podcast brauchen ein Textprotokoll. Stufe AA verlangt zusätzlich eine Beschreibung wichtiger Bildinhalte, die im Ton fehlen (Audiodeskription).13 Prüfen: Video ohne Ton abspielen. Verstehen Sie es?
- PDFs, die nur Bilder sindEin eingescanntes PDF ist ein Foto, ein Screenreader liest daraus nichts vor. Besser: wichtige Inhalte als normale Seite anbieten und PDFs aus dem Textprogramm exportieren. Prüfen: Lässt sich im PDF Text mit der Maus markieren?
- Cookie-Banner, die sich nicht bedienen lassenGut gemacht ist ein Banner, wenn es per Tastatur erreichbar und schliessbar ist, gut lesbar bleibt und «Ablehnen» so deutlich erscheint wie «Annehmen». Welche Hinweise zu Cookies Pflicht sind, steht im Ratgeber Impressum und Datenschutz.
Zwei weitere Fehler kommen in WebAIM-Analysen regelmässig vor und lassen sich schnell beheben: Schaltflächen ohne Text und eine fehlende Sprachangabe der Seite (lang-Attribut). Die Tests im nächsten Abschnitt melden beides.
Zwei Beispiele: vorher und nachher
Alternativtext: alt="Muster Treuhand Zürich Buchhaltung Steuern günstig". Link: «Mehr erfahren».
Alternativtext: alt="Zwei Mitarbeitende von Muster Treuhand besprechen eine Steuererklärung". Link: «Buchhaltung für Einzelfirmen: Leistungen und Preise».
Das Nachher beschreibt, was man sieht. (Muster Treuhand ist ein erfundenes Beispiel.)
Wie prüfe ich meine Website kostenlos?
Mit zwei automatischen Tests, dem Tastatur- und Zoomtest und einem Screenreader-Versuch. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme, denn nicht alle Prüfungen lassen sich automatisieren.23
- Lighthouse in ChromeSeite in Chrome öffnen, Rechtsklick, «Untersuchen», Reiter «Lighthouse», Kategorie «Accessibility» wählen (je nach Sprache übersetzt) und die Analyse starten. Der Wert zählt nur automatische Prüfungen: Auch bei 100 Punkten ist die Seite nicht automatisch barrierefrei.24
- WAVEAuf wave.webaim.org prüft das Werkzeug von WebAIM eine Adresse und markiert Probleme.
- Tastatur, Zoom und ScreenreaderDie Tests zu Punkt 6 und 7 oben finden, was die Automaten übersehen. Probieren Sie selbst einen Screenreader aus, etwa VoiceOver am iPhone oder NVDA unter Windows (nvaccess.org), und lassen Sie sich Ihre Startseite vorlesen. Am verlässlichsten ist ein Test mit Menschen, die Screenreader täglich nutzen: Bitten Sie eine Person, auf Ihrer Seite einen Termin anzufragen.
Die Prüfung zum Abhaken
- Kontrast von Text und Hintergrund geprüft
- Alle aussagekräftigen Bilder haben einen Alternativtext
- Jedes Formularfeld hat eine verbundene Beschriftung
- Linktexte sagen, wohin sie führen, Schaltflächen haben einen Text, die Seite eine Sprachangabe
- Überschriften ergeben ein Inhaltsverzeichnis
- Seite und Cookie-Banner sind mit der Tastatur bedienbar
- Seite bleibt bei 200 % und 400 % Zoom lesbar
- Videos mit Ton haben Untertitel (reine Audio-Dateien ein Textprotokoll)
- PDFs enthalten markierbaren Text
- Lighthouse und WAVE durchgelaufen, Meldungen abgearbeitet
Hilft Barrierefreiheit bei Google und bei KI-Assistenten?
Dass Barrierefreiheit ein Rankingfaktor ist, hat Google meines Wissens nicht bestätigt, es gibt aber belegte Überschneidungen:
- Alternativtext: nützt laut Google der Bildersuche und der Barrierefreiheit zugleich.19
- Echte, beschreibende Links: Google crawlt Links zuverlässig nur als
<a>-Element mithref, und bei Bildlinks dient das Alt-Attribut als Linktext.20 Solche Links lassen sich auch per Tastatur bedienen. - Text im HTML: Laut einer Auswertung von Vercel (Dezember 2024) führten die Crawler von OpenAI, Anthropic, Meta und Perplexity kein JavaScript aus, Googles Gemini und Apples AppleBot dagegen schon.25 Das ist der Stand von Ende 2024. Wichtiger Inhalt gehört deshalb als normaler Text in den Code, was auch Screenreadern hilft.
Mehr zu den Grundlagen: Was ist AEO?, die SEO-Checkliste und Website-Ladezeit verbessern.
Was kann ich selbst tun, wofür brauche ich Fachleute?
Auf Ihrer heutigen Seite können Sie vieles selbst verbessern, wenn Sie Texte und Bilder bearbeiten können: Alternativtexte ergänzen, Linktexte umschreiben, Überschriften ordnen, Untertitel anlegen, PDFs neu exportieren. Alles, was im Code oder in der Vorlage steckt, braucht eine Fachperson: Farben, Menü, Formulare, Tastaturführung, Cookie-Banner. Eine belegte Marktspanne für Umbauten habe ich nicht gefunden, deshalb nenne ich keine allgemeine Zahl (Orientierung zu Website-Preisen: Was kostet eine Website in der Schweiz?). Ein Neubau lohnt sich eher, wenn sich Kontrast, Menü und Formulare in der alten Vorlage nur mit grossem Aufwand verbessern lassen (Systeme im Vergleich: Baukasten, WordPress oder individuell).
Ist Ihre Seite zu alt für Verbesserungen Punkt für Punkt? Ich baue Websites für kleine Firmen: Redesign oder Neubau zum Festpreis von CHF 1’800, online in 14 Tagen, bezahlt wird erst, wenn die Seite online ist (Übersicht: Preise). Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website per E-Mail (Kontakt unten), in drei Tagen erhalten Sie einen kostenlosen, unverbindlichen Entwurf. Nach dem Projekt ändern Sie die Seite nicht selbst, weil es kein Redaktionssystem gibt: Änderungen laufen über mich (Textänderungen im Wartungsabo, CHF 60 pro Monat, jederzeit kündbar) oder über eine Fachperson Ihrer Wahl. Eine Zusage, dass die fertige Seite einen bestimmten Standard erfüllt, kann ich nicht geben.
Häufige Fragen
Kann ich wegen einer nicht barrierefreien Website verklagt werden?
Theoretisch ja: Betroffene können sich auf das Diskriminierungsverbot berufen (Art. 6 BehiG) und eine Entschädigung verlangen, die höchstens 5’000 Franken beträgt (Art. 8 Abs. 3 und Art. 11). Ob das Gesetz die Website einer Firma erfasst, ist nach meiner Recherche nicht abschliessend geklärt. Eine Einschätzung zu Ihrem Fall gibt nur eine Fachperson, dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Gilt der European Accessibility Act für meinen Online-Shop oder meine Firmenwebsite?
Der EAA erfasst nur bestimmte Angebote für Verbraucher in der EU, vor allem Onlineshops: Eine reine Informationswebsite ist nach meiner Lesart nicht erfasst. Ein Onlineshop zählt als Dienstleistung, davon sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme ausgenommen. Wer nur in der Schweiz verkauft, ist nicht betroffen, wer in die EU verkauft, lässt seinen Fall prüfen.
Wie oft sollte ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
Nach jedem Umbau und immer dann, wenn Sie neue Bilder, Videos, PDFs oder Formulare einbauen, denn neue Inhalte bringen alte Fehler zurück. Als Rhythmus bietet sich ein fester Termin an, etwa einmal im Jahr (ein Vorschlag, keine Vorgabe). Für kleine Änderungen genügen der Tastatur- und der Zoomtest.
Lösen Barrierefreiheits-Plugins das Problem per Klick?
Meiner Einschätzung nach nicht, belegt durch eine Studie ist das aber nicht. Kontrast, Alternativtexte, Beschriftungen und Überschriften stehen im Code und in den Inhalten Ihrer Seite, und dort müssen sie stimmen. Ein Zusatz-Plugin ersetzt keine sauberen Grundlagen.
Wie kann ich einen Screenreader selbst ausprobieren?
Auf dem iPhone schalten Sie VoiceOver unter Einstellungen und Bedienungshilfen ein, unter Windows installieren Sie das Programm NVDA. Lassen Sie sich Ihre Startseite von oben nach unten vorlesen und achten Sie darauf, ob Menü, Bilder, Linktexte und Formularfelder verständlich ankommen. Rechnen Sie mit Übungszeit: Die Bedienung unterscheidet sich stark von Maus und Touch.
Sind Wix, Jimdo oder WordPress barrierefrei?
Das hängt von der Vorlage und von Ihren Inhalten ab, eine pauschale Antwort gibt es nicht. Auch ein gutes System rettet keine Bilder ohne Alternativtext oder hellgrauen Text auf weissem Grund, deshalb prüfen Sie Ihre eigene Seite mit den Tests oben. Die Unterschiede der Systeme beschreibt der Ratgeber Baukasten, WordPress oder individuell.
Quellen
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, abgerufen Oktober 2026.
- Fedlex, Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), SR 151.3, Art. 2 Abs. 4, Art. 6, Art. 8 Abs. 3 und Art. 11, abgerufen Oktober 2026.
- Omnilex, Kommentar zu Art. 6 BehiG, abgerufen Oktober 2026 (nichtamtlicher Kommentar, die amtliche Fassung ist Quelle 1).
- humanrights.ch, Diskriminierungsverbot bei privaten Dienstleistungen nach BehiG, 2008 (nennt die Höchstgrenze der Entschädigung von 5’000 Franken, massgeblich ist der aktuelle Gesetzestext).
- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Botschaft zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, Dezember 2024.
- Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), Medienmitteilung zur Teilrevision BehiG, 4. April 2024.
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), Übersicht über die laufenden behindertenpolitischen Gesetzesvorlagen (Faktenblatt, Stand Juni 2025).
- Schweizerische Eidgenossenschaft, Mitteilung des Bundesrats zur Inklusions-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag, 25. Februar 2026.
- EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
- PwC Schweiz, Bereit oder nicht: Der EU Accessibility Act ist da, abgerufen Oktober 2026.
- Netzwoche, Accessibility-Gesetz der EU betrifft auch Schweizer Unternehmen, 16. Mai 2024.
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 is a W3C Recommendation, 5. Oktober 2023.
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Empfehlung, Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.5 sowie Hinweis zur Kompatibilität mit WCAG 2.1.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Accessibility statement (eCH-0059 verlangt WCAG 2.1, Stufe AA), abgerufen Oktober 2026.
- Siteimprove, Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (EAA) FAQ, abgerufen Oktober 2026.
- WebAIM, The WebAIM Million, jährliche Analyse der Startseiten von einer Million Websites, 2026. Die Zahlen hier nach dem Bericht von Priority Pixels, Web Accessibility Is Getting Worse According to the 2026 WebAIM Million Report, 2026.
- Nexer Digital, The WebAIM Million Report 2026: what it tells us, 2026.
- W3C, Understanding Success Criterion 1.4.3: Contrast (Minimum), abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central, Image SEO Best Practices, abgerufen Oktober 2026.
- Google Search Central, SEO Link Best Practices for Google, abgerufen Oktober 2026.
- W3C, Understanding Success Criterion 1.4.4: Resize Text.
- W3C, Understanding Success Criterion 1.4.10: Reflow.
- web.dev, Automated accessibility testing, abgerufen Oktober 2026.
- Chrome for Developers, Lighthouse accessibility score, abgerufen Oktober 2026.
- Vercel, The rise of the AI crawler, Dezember 2024.
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